Az.: 10132/106.11/281/69
Das Landratsamt des Landkreises Leipzig hat der Fa. Parentin mit Datum vom 5. Januar 2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792), zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen gemäß § 4 BImSchG am Standort Sestewitzer Str. 12, 04463 Großpösna, Gemarkung: Güldengossa, Flurstück: 266/8 nach den Nummern 8.11.2.1 und 8.12.1.1 des Anhanges 1 der 4. BImSchV mit folgendem verfügenden Teil erteilt.
1.
Die Parentin GmbH erhält auf ihren Antrag vom 20. Mai.2021, eingegangen am 8. Juni 2021, vollständig am 7. Juni 2022 die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung
zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Behandlung und zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen gemäß § 4 BImSchG am Standort Sestewitzer Str. 12, 04463 Großpösna, Gemarkung: Güldengossa, Flurstück: 266/8 nach den Nummern 8.11.2.1 und 8.12.1.1 des Anhanges 1 der 4. BImSchV.
Im Einzelnen ergeben sich Lage und Umfang der mit diesem Bescheid genehmigten Arbeiten und Einrichtungen aus den in Anhang 1 aufgeführten Antragsunterlagen. Die mit Stempel „Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landkreises Leipzig vom 05.01.2023“ versehenen Antragsunterlagen sind Bestandteil der Genehmigung.
Die Genehmigung wird mit Nebenbestimmungen (Abschnitt III) und Hinweisen (Abschnitt VI) erteilt. Die Nebenbestimmungen sind einzuhalten, die Hinweise sind zu beachten. Der Genehmigungsbescheid umfasst 39 Seiten.
2.
Die Genehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt.
3.
Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere die Baugenehmigung, öffentlich- rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 WHG.
4.
Hinsichtlich der Überlagerung der Abstandsflächen zwischen der Garage/Werkstatt und des Sozialgebäudes wird eine Abweichung von § 6 SächsBO gestattet.
5.
Bei der Anlage handelt es sich nicht um einen Betriebsbereich i. S. d. 12. BImSchV.
6.
Die Parentin GmbH trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna erhoben werden.
Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form ist durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Umweltamt, zu richten ist.
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt gem. § 10 Abs. 8 Sätze 2 und 3 BImSchG
vom 27. Januar 2023 bis einschließlich 10. Februar 2023
bei folgender Stelle zur Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten dort eingesehen werden:
Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Zimmer 121 in 04668 Grimma, Karl-Marx-Straße 22, Haus 1
| Montag | 08.30 – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 – 12.00 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30 – 12.00 Uhr, 13.30 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 – 12.00 Uhr. |
| Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG unter folgenden Hinweisen: | |
| 1. | Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen. |
| 2. | Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. |
| 3. | Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben und denen der Bescheid noch nicht zugestellt wurde, schriftlich oder elektronisch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz oder per E-Mail: Mathias.Huefler@lk-l.de, angefordert werden. |
Wenn aufgrund der COVID- 19- Pandemie Regelungen zu Schutzmaßnahmen bestehen, wird gebeten, sich vor der Einsichtnahme in die Unterlagen beim Landratsamt des Landkreises Leipzig, Sachgebiet Immissionsschutz unter der E- Mailadresse: Mathias.Huefler@lk-l.de, Telefon 03433 241/1976 über die Zugangsbedingungen zu informieren.
Der Genehmigungsbescheid wird gemäß § 10 Absatz 8a BImSchG auf der Internetseite des Landkreises Leipzig unter https://www.landkreisleipzig.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht.
Der Entscheidung liegt das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen, Stand August 2018, zugrunde. Das Dokument ist abrufbar unter:
Grimma, den 18. Januar 2022