Mit Bescheid vom 02.01.2023 (Az: 2022-1926) wurde für das Bauvorhaben „Anbau von Balkonanlagen“ auf dem Grundstück in 04416 Markkleeberg, Flurstück(e) 72/18, der Gemarkung Oetzsch, eine Baugenehmigung im Verfahren gemäß § 63 SächsBO (Sächsischen Bauordnung) erteilt.
Die Baugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch
öffentliche Bekanntmachung
den betroffenen Eigentümern (im Sinne § 70 Abs. 3 SächsBO) von Nachbargrundstücken, hier Flurstücke 72/10; 72/18; 72/50; 72/58 der Gemarkung Oetzsch, zugestellt. Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere wurden keine nachbarrechtlich geschützten Befreiungen oder Abweichungen erteilt.
Für diese Zustellung gilt folgende
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna, erhoben werden.
Hinweise:
Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.
Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörenden Pläne können im Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt, Dienstgebäude Grimma, Karl-Marx-Straße 22, Haus 3, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten im Raum Nr. 116 möglich:
| - Dienstag | von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| - Donnerstag | von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| - Freitag | von 08:30 - 12:00 Uhr |
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.-Nr. 03437 984-1634 erforderlich.