| Hinweis: | |
| - | Die mit (*) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Anlagen, die nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung sind. |
| - | Die mit (**) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Satzungen oder Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse oder sonstige Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls nochmals separat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und/oder öffentlich ausgelegt werden. |
I. Bekanntmachung der vom Kreistag in seiner Sitzung am 30.04.2025 gefassten Beschlüsse
2025/031 Ernennung von Frau Natalie Gräbner zur Leiterin des Bauaufsichtsamtes: Der Kreistag beschließt: Frau Natalie Gräbner wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens mit Wirkung vom 01.05.2025, zur Leiterin des Bauaufsichtsamtes ernannt.
2025/025 Forsteinrichtung für den Wald des Landkreises Leipzig, hier: Einreichung Forsteinrichtungswerk für den Wald des Landkreises Leipzig - Planungszeitraum 01.01.2022 - 31.12.2031: Der Kreistag beschließt das als Anlage beigefügte „Forsteinrichtungswerk für den Wald des Landkreises Leipzig (Forstbetrieb 3953); Planungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2031“ für den Körperschaftswald des Landkreises Leipzig. Die vom Staatsbetrieb Sachsenforst als Anlage erstellte Arbeits- und Finanzkalkulation bleibt davon ausgenommen.
2025/026 4. Änderungssatzung der Musikschulgebührensatzung für die Musik- und Kunstschule Landkreis Leipzig im Kommunalen Eigenbetrieb "Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig" mit Wirkung ab 01.08.2025(**): Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte „4. Änderungssatzung der Musikschulgebührensatzung für die Musik- und Kunstschule Landkreis Leipzig im Kommunalen Eigenbetrieb „Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig““. Die geänderten Gebühren treten mit Wirkung zum 01. August 2025 in Kraft.
2025/014 Beschluss über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses des Landkreises Leipzig für die Jahre des Doppelhaushaltes 2025/2026: Der Kreistag beschließt in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 61 Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Landkreisordnung – LächsLKrO) i. V. m. § 88b Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu verzichten.
| Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025/2026 des Landkreises Leipzig | ||
| Änderungsantrag zu den Fördermitteln für die Schulsozialarbeit: | ||
| Der Kreistag beschließt | ||
| Sollte der Kreistag beschließen, zusätzliche Mittel bereitzustellen, schlägt die Verwaltung des Jugendamtes folgendes Vorgehen vor: | ||
| - | Die in der Förderkonzeption beschriebenen Priorisierungsstufen nach Schulart und standortspezifischem Bedarf (gemäß Bewertungsmatrix) bleiben bestehen | |
| • | Anstatt einer Reduzierung des Stellenumfangs auf 0,75 VzÄ soll nur eine Reduzierung auf 0,9 VzÄ erfolgen bei Schulen, die entsprechend der Bewertungsmatrix 10 Punkte und weniger haben. |
| • | Schulen, die derzeit gemäß aktuell gültiger Jugendhilfeplanung bereits unterhalb dieses Wertes gefördert werden (z. B. 0,8 VzÄ), verbleiben auf dem bisherigen Niveau. |
| - | Einstellung der Förderung soll nach wie vor erfolgen bei: | |
| • | Grundschulen und Schulen in freier Trägerschaft mit geringem Bedarf (gemäß Bewertungsmatrix unter 5 Punkten). |
Das vorgeschlagene Vorgehen ermöglicht es, das entwickelte System der Förderkonzeption beizubehalten, gleichzeitig aber sensibler mit den Reduzierungen umzugehen. Es verbindet die Anforderungen an eine ermessensfehlerfreie Steuerung mit dem Anliegen des Ausschusses, die Schulsozialarbeit in ihrer Qualität umfassend aufrechtzuerhalten.
Kosten des Vorschlages:
| Mehrkosten im 2. HJ | VzÄ | Notwendige LK-Mittel |
| Oberschulen (Aufstockung 14 x um 0,15 VzÄ) | 2,10 | 83.080 |
| Gymnasien (Aufstockung 5 x um 0,15 VzÄ) | 0,75 | 41.737
|
| Förderschulen (Aufstockung 2 x um 0,15 VzÄ) | 0,3 | |
| Gesamt | 3,15 | 124.817 |
Der Vorschlag hätte folgende Auswirkungen auf den Haushalt des Jugendamtes:
| Haushaltsbudget in EUR | lt. Beschluss Förderkonzeption | Vorschlag |
| Finanzierungsbedarf | 2.965.665 | 3.094.231 |
| davon Fördermittel | 2.303.000 | 2.303.000 |
| davon Landkreismittel | 662.665 | 662.665 |
| Förderung Oberschulen 1. Halbjahr | 762.459 | 762.459 |
| Förderung weitere Schulen 1. Halbjahr | 887.486 | 887.486 |
| Verbleibendes Budget | 1.315.720 | 1.315.720 |
| Förderung Oberschulen 2. Halbjahr | 631.408 | 714.488 |
| Förderung weitere Schulen 2. Halbjahr | 684.312 | 726.049 |
| Defizit, das nicht aus dem HH des JA gedeckt werden kann | 0 | -124.817 |
Änderungsanträge zum Stellenplan
Der Kreistag beschließt:
Die Stellenzahl aus dem Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.532,62 bleibt auch in den Jahren 2025 bis 2026 bestehen. Es findet kein Stellenaufwuchs statt.
Ab dem Jahr 2026 prüft die Kreisverwaltung einen Stellenabbau von 1%.
Über die Entwicklung der Stellenbesetzung ist regelmäßig mindestens jedoch zum Ende eines jeden Quartals im Haushaltsausschuss zu berichten.
2025/030 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025/2026 des Landkreises Leipzig(**) Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 für den Landkreis Leipzig.
2025/036 Resolution des Kreistages zur finanziellen Lage des Landkreises Leipzig (*) Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte Resolution des Kreistages zur finanziellen Lage des Landkreises Leipzig.
II. Bekanntmachungsanordnung
für die vorstehend bekanntgemachten Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 30.04.2025 die unter der Ziffer I. vorgenannten Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen und Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) nicht, wenn
| 1. | die Ausfertigung der Satzung oder des Beschlusses nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des Beschlusses verletzt worden sind; | |
| 3. | der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
| |
| 4. | vor Ablauf der vorstehend genannten Frist | |
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| a) | die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beschluss beanstandet hat oder |
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| b) | die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Borna, den 21.05.2025
Henry Graichen | |
Landrat | - Siegel - |