Information der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) über die Erhebung naturschutzfachlicher Daten auf Flächen im Landkreis Leipzig
Gemäß § 48 Abs.3 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (SächsNatSchG) vom 6 Juni 2013, in Verbindung mit § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Zuständigkeitsverordnung Naturschutz – NatSchZuVO) vom 13. August 2013 hat die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) die Aufgabe, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen nach den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG zu erfassen, aufzuarbeiten und den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Auf der Grundlage des § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt die Zeit von 6:00 Uhr bis 22.00 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind.
Gemäß § 37 Abs.2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen im Rahmen des oben genannten Monitorings auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.
Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten sowie mit Beauftragten im Jahr 2025 folgende Untersuchungen durch:
I | Erhebung vogelkundlicher Daten in folgenden Vogelschutzgebieten: |
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| 06 – „Laubwaldgebiete östlich Leipzig“ |
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| 07 – „Rückhaltebecken Stöhna“ |
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| 14 – „Speicherbecken Borna und Teichgebiet Haselbach“ |
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| 22 – „Spitzberg Wurzen“ |
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| 23 – „Wermsdorfer Teich- und Waldgebiet“ |
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| 24 – „Täler in Mittelsachsen“ |
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| Weitere Informationen zu den Erhebungen: |
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| https://www.natura2000.sachsen.de/spa-monitoring-21301.html (SPA-Monitoring) |
| II | Erhebung von Daten zu Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie in FFH-Gebiet 218 – „Elsteraue südlich Zwenkau“ sowie im Bereich folgender ausgewählter Messtischblätter (TK 25): 4839 – Groitzsch, 4840 - Borna und 4940 – Altenburg Nord. |
| III | Erhebung naturschutzfachlicher Daten in einem dauerflächengestützten Monitoring von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Fledermäuse, Glattnatter, Zauneidechse, Rotbauchunke, Kreuzkröte, Wechselkröte, Kammmolch, Hirschkäfer und Spanische Flagge) sowie der Vogelschutzrichtlinie (insbesondere Monitoring häufiger Brutvogelarten und Wasservogelzählung). |
Weitere gebietsspezifische Informationen, insbesondere zu Lage und Abgrenzung der FFH-Gebiete sowie der Vogelschutzgebiete sind im Internet unter https://www.natura2000.sachsen.de/fauna-flora-habitat-gebiete-in-sachsen-30440.html und
https://www.natura2000.sachsen.de/vogelschutzgebiete-in-sachsen-30442.html
(NATURA 2000 > Umsetzung in Sachsen > Monitoring und Berichtspflichten) einsehbar.
Eine Übersichtkarte und eine Tabelle mit dem Untersuchungsprogramm 2025 der BfUL zu NATURA 2000 finden Sie im Internet unter https://www.bful.sachsen.de/aktuelle-kartierungen-und-projekte-5198.html in der Rubrik „Aktuelle Kartierungen“.
Die BfUL-Bediensteten und deren Beauftragte sind verpflichtet die Dienstausweise bzw. ein entsprechendes Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.