| Hinweis: | |
| - | Die mit (*) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Anlagen, die nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung sind. |
| - | Die mit (**) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Satzungen oder Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse oder sonstige Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls nochmals separat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und/oder öffentlich ausgelegt werden. |
|
|
Beschluss 2024/027 Wahl von Mitgliedern des Landkreises Leipzig in den Aufsichtsrat der "Einzig:artig!nklusive gGmbH": Der Kreistag: 1. bestimmt gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Einzig:artig!nklusive gGmbH, für die Dauer der Amtszeit des Landrates, die 2. Beigeordnete Landrat des Landkreises Leipzig, Frau Ines Lüpfert in den Aufsichtsrat der Einzig:artig!nklusive gGmbH. 2. wählt nachfolgende vier Mitglieder widerruflich, längstens für die Dauer der laufenden Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Einzig:artig!nklusive gGmbH:
| 1. | Birgit Kaden |
| 2. | Arno Jesse |
| 3. | Jens Kretzschmar |
| 4. | Diane Apitz |
Beschluss 2024/036 1. Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (*) (**): Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten.
Beschluss 2024/039 Änderung des Beschlusses 2023/145 vom 13.12.2023 (Abstimmungsvereinbarung Verpackungsgesetz) Hier: Änderung der Anlage 7 (*): Der Kreistag beschließt: Der Landrat wird ermächtigt, die Abstimmungsvereinbarung in der neu verhandelten Form (geänderte Anlage 7) zu unterzeichnen.
Beschluss 2024/029 Teilweise Übertragung von Kassengeschäften, Automation: Der Kreistag beschließt: Der Kommunale Eigenbetrieb „Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig“ wird ermächtigt, eine teilweise Übertragung von Kassengeschäften zu veranlassen.
Beschluss 2024/021 Verkauf Grundstück ehemalige Brikettfabrik in Großzössen: Der Kreistag beschließt, 1. den Verkauf des Grundstücks „Ehemalige Brikettfabrik Großzössen“
Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 302.539,50 m² (siehe Anlage 1) an den Bieter Green Power Park Lobstädt GmbH mit Sitz in Neukieritzsch, Anschrift: 04575 Neukieritzsch, Glück-Auf-Straße 35/37, zum Angebotspreis von: 7.056.798 € und 2. beauftragt den Landrat mit dem Abschluss des Kaufvertrages.
Beschluss 2024/043 Aufhebung des Beschlusses 2023/084 zum Kauf eines Gebäudes für eine Gemeinschaftsunterkunft in Neukieritzsch OT Deutzen: Der Kreisausschuss beschließt, den vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 21.06.2023 gefassten Beschluss „1. Die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 630.000 Euro. 2. Die Erteilung der Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages über die Liegenschaft 04575 Neukieritzsch OT Deutzen, Heuersdorfer Straße 2, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Nutzung für eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete mit einer Kapazität von 120 Plätzen.“ (Beschluss Nummer 2023/084) aufzuheben.
Beschluss 2024/038 Grundhafte Sanierung des Gebäudes Jahnstraße 24a in Borna, Antrag auf Bewilligung von Mehrkosten: Der Kreisausschuss beschließt, die Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von 325.000,- € für die abschließende Fertigstellung der grundhaften Sanierung des landkreiseigenen Gebäudes in Jahnstraße 24a in Borna. Ausgehend von den geplanten Kosten für die Sanierung in Höhe von 2.544.815,- € entsprechend Beschluss des Kreistages 2020/018 vom 06.05.2020 entspricht dies einer Kostenerhöhung von rund 13 %. Die Deckung erfolgt aus freien liquiden Mitteln (nicht in Anspruch genommene Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren).
Beschluss 2024/031 Annahme von Spenden und Sponsoringmitteln im Eigenbetrieb Bildung und Kultur - Sparkasse Leipzig: Der Kreisausschuss beschließt die Annahme von Spenden und Sponsoringmitteln der Sparkasse Leipzig im Eigenbetrieb Bildung und Kultur für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2024 zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung in Höhe von 140.000 EUR mit folgender geplanter Verwendung:
70.000 EUR Musik- und Kunstschule
70.000 EUR Volkshochschule.
Beschluss 2024/032 Annahme von Spenden und Sponsoringmitteln im Eigenbetrieb Bildung und Kultur - Sparkasse Muldental: Der Kreisausschuss beschließt die Annahme von Spenden- bzw. Sponsoringmitteln der Sparkasse Muldental im Eigenbetrieb Bildung und Kultur für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2024 zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung in Höhe von 60.000 EUR mit folgender geplanter Verwendung:
30.000 EUR Musik- und Kunstschule
30.000 EUR Volkshochschule.
Beschluss 2024/033 Annahme von Spenden mit einem Einzelwert bis zu 1.000 EUR: Der Kreisausschuss beschließt die Annahme der im folgenden aufgeführten Spendenerträge mit einem Einzelwert bis zu 1.000 EUR im Haushaltsjahr 2024:
| Empfänger der Spende | Spender | Spenden-betrag in EUR | Verwendung/Erläuterung |
| Liegenschafts- und Kultusamt, SG Schulverwaltung/Kultur | Leipziger Volksbank eG | 1.000,00 | Förderung Bildung und Erziehung (dar. Ehrung Hauptschulabsolventen) |
| dto. | Regionalbus Leipzig GmbH | 1.000,00 | Förderung Bildung und Erziehung (dar. Ehrung Hauptschulabsolventen - ggf. Sachspende) |
| dto. | Lions Club „Graf Lindenau“ Wurzen | 1.000,00 | Förderung Bildung und Erziehung (dar. Ehrung Hauptschulabsolventen) |
Beschluss 2024/034 Annahme von Spenden: Der Kreisausschuss beschließt die Annahme von Spendenerträgen des Vereins brotZeit e. V. München im Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen Burkartshain (haushaltsjahrübergreifend/Schuljahr 2024/2025) in Höhe von 11.000 EUR zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung mit dem Projekt „Brotzeit für Kinder“.
Beschluss 2024/035 Annahme von Spenden: Der Kreisausschuss beschließt die Annahme von Spenden im Haushaltsjahr 2024 von der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH für Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes im Landkreis Leipzig (Zuständigkeiten des Landratsamtes) in Höhe von insgesamt 15.000 EUR. Diese können sich aus Geld- und/oder Sachspenden zusammensetzen.
Beschluss 2024/026 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygieneartikeln: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag für die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygieneartikeln für alle Verwaltungsgebäude des Landkreises Leipzig sowie alle landkreiseigenen Schulen an die Firma: IGEFA Henry-Kruse-Str. 111 16356 Ahrensfelde zu vergeben. Der Auftragswert beträgt 114.790,10 Euro brutto.
Beschluss 2024/028 Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben - Los 304 Rohbauarbeiten - für die Errichtung eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens in der Jahnstraße 24a, 04552 Borna: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag für das Los 304 Rohbauarbeiten (LKL-2024-0016) für die Errichtung eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens – Jahnstraße 24a in 04552 Borna an die Firma: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG Leonhard-Weiss-Straße 2-3 74589 Satteldorf zu vergeben. Der Auftragswert beträgt 3.966.255,61 Euro brutto.
Beschluss 2024/041 Umbau Gasfassung ehem. Deponie Ruhmberg, Grimma: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag zum Umbau der Gasfassung der ehemaligen Deponie Ruhmberg (Grimma) - Umbau Aktiventgasung zu Passiventgasung, Errichtung von Deponiegasfenstern - an die KEMNA BAU Ost GmbH & Co. KG, Paunsdorfer Str. 72, 04316 Leipzig, zu vergeben. Die Brutto-Auftragssumme beträgt 471.159,69 EUR.
Beschluss 2024/042 Nachtrag Bodenaushub und Entsorgung zum Vorhaben Errichtung eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens in der Jahnstraße 24a, 04552 Borna - Los 301 Baustelleneinrichtung -: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den vorliegenden Nachtrag über Mehraufwendungen beim Bodenaushub sowie der Entsorgung zum Auftrag Baustelleneinrichtung (LKL-2023-0058) für die Errichtung eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens – Jahnstraße 24a in 04552 Borna an die Firma: Bogala GmbH, Am Wilhelmschacht 17a, 04552 Borna, zu vergeben. Der Nachtragswert beträgt 47.134,26 Euro brutto.
Beschluss 2024/044 Erweiterung des Fachverfahrens OK.Verkehr um das Modul OK.Verkehr FE (Fahrerlaubnis) im zertifizierten Rechenzentrum des Softwareherstellers AKDB: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Vergabe der Erweiterung des Fachverfahrens OK.Verkehr um das Modul OK.Verkehr FE (Fahrerlaubnis) im zertifizierten Rechenzentrum des Softwareherstellers AKDB an die Firma KommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH, Peter-Huppertz-Straße 7, 51063 Köln. Die Firma KommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH ist ein Tochterunternehmen des Softwareherstellers AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AöR)).
Kosten (netto):
| Einmalige Kosten: | ||
| Lizenz Modulerweiterung (rabattiert) | 6.813,96 EUR | |
| Dienstleistungen für die Migration aus dem Altverfahren, inkl. Projektmanagement sowie Einführungsunterstützung | 37.550,00 EUR | |
| Schulungen | 17.440,00 EUR | |
| Laufende Kosten: | ||
| Pflege und Support, monatlich | 1.362,81 EUR | |
| - | Hochrechnung 48 Monate | 65.414,88 EUR |
| Betriebskosten Rechenzentrum, monatlich | 563,00 EUR | |
| - | Hochrechnung 48 Monate 2 | 7.024,00 EUR |
| Gesamtauftragsvolumen | 154.242,84 EUR netto | |
|
| 183.548,98 EUR brutto | |
Beschluss 2024/045 Erteilung des Zuschlages zur Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für den 2. KatS-GGZ-LL: Der Bau- und Vergabeausschuss erteilt den Zuschlag zur Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für den 2. KatS-GGZ-LL an die Firma BTS Brandschutztechnik Stolpen GmbH, Stolpner Straße 29 c, 01833 Stolpen OT Langenwolmsdorf, im Auftragswert in Höhe von EUR 150.842,02.
Beschluss 2024/047 Beschaffung Lernmittel für die Schulen in kreiseigener Trägerschaft für das Schuljahr 2024/25: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag für die Beschaffung von Schulbüchern und Arbeitsheften für die Schulen in kreiseigener Trägerschaft an die Buchhandlung Bücherwurm Lorenzstraße 21 04668 Grimma zu vergeben. Der Auftragswert beträgt 129.059,82 Euro brutto.
Beschluss 2024/037 Förderung von Projekten zur Stärkung der kommunalen Jugendhilfearbeit im Landkreis Leipzig im Haushaltsjahr 2024: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die über die Kommunalpauschalenverordnung zur Stärkung der kommunalen Jugendhilfearbeit im Landkreis Leipzig zugewiesenen Landesmittel im Haushaltsjahr 2024 zur Förderung der folgenden Projektinhalte zu verwenden:
| Nr. | Bereiche KJSG | Projektträger | Projekt | geplante Gesamt-ausgaben |
| 1 | Inklusion
| Inklusionsnetzwerk LK L in Kooperation mit Jugendamt/ Schulen | Pilotprojekt zur Förderung von Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung durch junge Menschen ohne Behinderung | 10.000,00 € |
| 2 | Jugendamt | Erstellung von Flyern in einfacher Sprache vom Jugendamt, Übersetzung der Bescheide des Jugendamtes in leichte Sprache | 5.000,00 € | |
| 3 | Jugendamt | Entwurf und Druck der Flyer vom Jugendamt | 1.000,00 € | |
| 4 | Beteiligung | ein Träger der stationären Jugendhilfe | Projekt zur Stärkung von Beteiligung von jungen Menschen in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe | 10.000,00 € |
| 4 | Kinderschutz
| Jugendamt/Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen
| Ausbildung von Fachkräften der Frühförderstellen zur Insoweit erfahrenen Fachkraft - Spezialisierung "Beratung bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung(en)" | 5.000,00 € |
| 5 | Öffentlichkeitsarbeit (Notfallkarten und Familienkalender) | 9.000,00 € | ||
| 6 | Fachtag "Sexualisierte Gewalt" | 3.000,00 € | ||
| 7 | Fachtag Insoweit erfahrene Fachkräfte | 1.000,00 € | ||
| 8 | Prävention
| Jugendamt | Wiederholung der Befragung im Rahmen von "Prävention im Team" mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit | 6.000,00 € |
| 9 | Jugendamt/Jugendhilfeplanung | Workshop zur Jugendhilfe 2.0 zum Thema "Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe" zur Stärkung der Kooperation/ Netzwerke | 4.000,00 € | |
| 10 | Erziehungsberatungsstellen | Abschluss der Erarbeitung einheitlicher Leistungs- und Qualitätsfestlegungen für die Erziehungsberatungsstellen zur Vorbereitung der Übernahme der Aufgaben nach §8 Abs. 3 und §20 SGB VIII, Erarbeitung eines Präventionskonzeptes in der Erziehungsberatung | 82.669,13 € | |
|
|
|
|
| 136.669,13 € |
für die vorstehend bekanntgemachten Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse:
Der
| - | Kreistag hat in einer Sitzung am 29.05.2024 |
| - | Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2024 |
| - | Bau- und Vergabeausschuss hat in seinen Sitzungen am 18.04.2024, am 16.05.2024 und am 06.06.2024 |
| - | Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 |
die unter den Ziffern I. bis VI. vorgenannten Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen und Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) nicht, wenn
| 1. | die Ausfertigung der Satzung oder des Beschlusses nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des Beschlusses verletzt worden sind; | |
| 3. | der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, | |
| 4. | vor Ablauf der vorstehend genannten Frist | |
|
| a) | die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beschluss beanstandet hat oder |
|
| b) | die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Borna, den 19.06.2024
gez. Henry Graichen | |
Landrat | - Siegel - |
Aufgrund des Ablaufes der derzeitigen Amtsperiode sind die Mitglieder des Seniorenbeirates des Landkreises Leipzig neu zu wählen.
Zu wählen sind sechs Mitglieder des Kreistages sowie weitere neun sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner des Landkreises Leipzig.
Die Amtsperiode des Beirates entspricht der Dauer der jeweils laufenden Wahlperiode des Kreistages; die aktuelle Amtsperiode beginnt daher im Juli 2024 und endet voraussichtlich im Mai 2029.
Bewerben können sich Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Leipzig. In der Bewerbung ist der Wohnort (d. h. eine Postanschrift) und eine kurze Darstellung zur Sachkunde anzugeben.
Die Wahl erfolgt durch den Kreistag des Landkreises Leipzig - voraussichtlich in dessen konstituierender Sitzung am 28.08.2024.
Die Bewerbungen sind bis zum 26.07.2024 schriftlich einzureichen beim:
Landratsamt Landkreis Leipzig, Büro des Kreistages, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna.
Aufgrund des Ablaufes der derzeitigen Amtsperiode sind die Mitglieder des Behindertenbeirates des Landkreises Leipzig neu zu wählen.
Zu wählen sind sechs Mitglieder des Kreistages sowie weitere neun sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner des Landkreises Leipzig.
Die Amtsperiode des Beirates entspricht der Dauer der jeweils laufenden Wahlperiode des Kreistages; die aktuelle Amtsperiode beginnt daher im Juli 2024 und endet voraussichtlich im Mai 2029.
Bewerben können sich Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Leipzig. In der Bewerbung ist der Wohnort (d. h. eine Postanschrift) und eine kurze Darstellung zur Sachkunde anzugeben.
Die Wahl erfolgt durch den Kreistag des Landkreises Leipzig - voraussichtlich in dessen konstituierender Sitzung am 28.08.2024.
Die Bewerbungen sind bis zum 26.07.2024 schriftlich einzureichen beim:
Landratsamt Landkreis Leipzig, Büro des Kreistages, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna.
Aufgrund des Ablaufes der derzeitigen Amtsperiode sind die Mitglieder des Integrationsbeirates des Landkreises Leipzig neu zu wählen.
Zu wählen sind sechs Mitglieder des Kreistages sowie weitere neun sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner des Landkreises Leipzig.
Die Amtsperiode des Beirates entspricht der Dauer der jeweils laufenden Wahlperiode des Kreistages; die aktuelle Amtsperiode beginnt daher im Juli 2024 und endet voraussichtlich im Mai 2029.
Bewerben können sich Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Leipzig. In der Bewerbung ist der Wohnort (d. h. eine Postanschrift) und eine kurze Darstellung zur Sachkunde anzugeben.
Die Wahl erfolgt durch den Kreistag des Landkreises Leipzig - voraussichtlich in dessen konstituierender Sitzung am 28.08.2024.
Die Bewerbungen sind bis zum 26.07.2024 schriftlich einzureichen beim:
Landratsamt Landkreis Leipzig, Büro des Kreistages, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna.
Aufgrund des Ablaufes der derzeitigen Amtsperiode sind die Mitglieder des Beirates Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Landkreises Leipzig neu zu wählen.
Zu wählen sind sechs Mitglieder des Kreistages sowie weitere neun sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner des Landkreises Leipzig.
Die Amtsperiode des Beirates entspricht der Dauer der jeweils laufenden Wahlperiode des Kreistages; die aktuelle Amtsperiode beginnt daher im Juli 2024 und endet voraussichtlich im Mai 2029.
Bewerben können sich Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Leipzig. In der Bewerbung ist der Wohnort (d. h. eine Postanschrift) und eine kurze Darstellung zur Sachkunde anzugeben.
Die Wahl erfolgt durch den Kreistag des Landkreises Leipzig - voraussichtlich in dessen konstituierender Sitzung am 28.08.2024.
Die Bewerbungen sind bis zum 26.07.2024 schriftlich einzureichen beim:
Landratsamt Landkreis Leipzig, Büro des Kreistages, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna.