Mit Bescheid vom 18.07.2024 (Az: 2024-0175) wurde für das Bauvorhaben „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 19 Wohneinheiten und Tiefgarage, 1. Nachtrag: Änderung / Verkleinerung der Tiefgarage“ auf dem Grundstück in 04416 Markkleeberg, Flurstück 131/8, der Gemarkung Markkleeberg, eine Baugenehmigung im Verfahren gemäß § 63 SächsBO (Sächsischen Bauordnung) erteilt.
Die Baugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch
öffentliche Bekanntmachung
den betroffenen Eigentümern (im Sinne § 70 Abs. 3 SächsBO) von Nachbargrundstücken, hier Flurstücke 131/4; 131/10; 131/15 und 293 der Gemarkung Markkleeberg, zugestellt. Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere wurden keine nachbarrechtlich geschützten Befreiungen oder Abweichungen erteilt.
Für diese Zustellung gilt folgende
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna, oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungs-verfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes zu erheben.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch, signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht.
Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.
Hinweise:
Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.
Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörenden Pläne können im Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt, Dienstgebäude Grimma, Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten im Raum Nr. 229 möglich:
| - | Dienstag | von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| - | Donnerstag | von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| - | Freitag | von 08:30 - 12:00 Uhr |
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.-Nr. 03437/984-1655 erforderlich.