Hinweis:
| - | Die mit (*) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Anlagen, die nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung sind. |
| - | Die mit (**) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Satzungen oder Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse oder sonstige Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls nochmals separat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und/oder öffentlich ausgelegt werden. |
1. Bekanntmachung der vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 08.05.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/035 Vorhaben - Los 313 Estricharbeiten - für die Errichtung eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens in der Jahnstraße 24a, 04552 Borna
Der Bau- und Vergabeausschuss ermächtigt den Landrat, nach durchgeführtem Vergabeverfahren den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot (entsprechend der Begründung maximal in Höhe der Kostenberechnung zzgl. max. 10 %) zu vergeben.
Beschluss 2025/037 Los 2 - Dachdeckerarbeiten, Sanierung Sporthallendach BSZ Grimma, Karl-Marx-Straße 22
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Arbeiten des Loses 2 – Dachdeckerarbeiten, der Sanierung des Sporthallendaches des BSZ Grimma in der Karl-Marx-Straße 22, in 04668 Grimma an die Firma: W. Müller Bedachungen GmbH, Am Sachsenring 3, 09353 Oberlungwitz zu vergeben. Der Auftragswert beträgt 123.485,56 € brutto.
Beschluss 2025/038 K 7928, Ersatzneubau Brücke über einen Vorfluter bei Mölbis
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Vergabe der Maßnahme K 7928, Ersatzneubau der Brücke über einen Vorfluter bei Mölbis an die Firma STRABAG AG, Direktion Sachsen/ Thüringen, Gruppe Döbeln, Haßlöau 16 B, 04741 Roßwein mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 270.972,66 EUR zu beauftragen.
Beschluss 2025/038 Vergabe von Reinigungsleistungen für das BSZ Leipziger Land 2025 bis 2027
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Reinigungsdienstleistungen für das Objekt Berufliches Schulzentraum Leipziger Land ab dem 01.07.2025 bis 31.12.2027 mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr an: F.J. Peterhoff GmbH, Kölner Landstraße 20, 52351 Düren mit einer jährlichen Bruttoangebotssumme in Höhe von 193.971,54 Euro zu vergeben.
II. Bekanntmachung der vom Ausschuss für Soziale Infrastruktur in seiner Sitzung am 28.05.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/046 Vergabe von Fördermitteln gemäß "Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten im Landkreis Leipzig" im Haushaltsjahr 2025: Ausreichung der Fördermittel entsprechend Anlage
Vorbehaltlich einer rechtskräftigen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025/26 stimmt der Ausschuss für Soziale Infrastruktur der Vergabe von Fördermitteln gemäß „Richtlinie zur Förderung kultureller Aktivitäten im Landkreis Leipzig“ im Haushaltsjahr 2025 entsprechend der beigefügten Anlage zu.
Beschluss 2025/047 Grundsatzbeschluss Zukunft Kreismuseum Grimma (*)
Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
| Die Verwaltung wird beauftragt: | |
| 1. | In konkrete Abstimmungen mit der Stadt Grimma zur Übergabe des Kreismuseums Grimma in die Trägerschaft der Stadt einzusteigen und in diesem Zusammenhang |
| 2. | eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Grimma und Landkreis Leipzig vorzubereiten, welche die inhaltlichen, finanziellen und zeitlichen Aspekte zur Übergabe des Kreismuseums Grimma in die Trägerschaft der Stadt Grimma und zur Neugestaltung der Museumskonzeption regelt. |
| 3. | Die Kooperationsvereinbarung ist den Gremien des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen. |
| 4. | Die im Haushalt des Landkreises Leipzig eingestellten Mittel für den Betrieb und die Unterhaltung des Kreismuseums werden im Sinne des Erhalts und der konzeptionellen Weiterentwicklung des Museums eingesetzt. |
| 5. | Im Ausschuss für Soziale Infrastruktur ist regelmäßig zu den Arbeitsständen zu informieren. |
III. Bekanntmachung der vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 03.06.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/050 Förderung von Projekten zur Stärkung der kommunalen Jugendhilfearbeit im Landkreis Leipzig im Haushaltsjahr 2025
Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
die über die Kommunalpauschalenverordnung zur Stärkung der kommunalen Jugendhilfearbeit im Landkreis Leipzig zugewiesenen Landesmittel im Haushaltsjahr 2025 zur Förderung der folgenden Projektinhalte des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes (KJSG) zu verwenden:
| Nr | Bereiche KJSG | Projektträger | Projekt | geplante Ausgaben |
| 1 | Inklusion | Kinder- und Jugendring Landkreis Leipzig e.V. | Projekt „Rolle.Connect“-Begegnung/Inklusion auf der Alten Rollschuhbahn Bad Lausick | 10.000,00 € |
| 2 | Stärkung Pflegefamilien | Landesverband KiEZ Sachsen e.V. | Zwei Herbstferiencamps für 40 Pflegekinder | 20.100,00€ |
| 3 | Beratung/ Prävention | Wegweiser e.V. | Projekt „Lösungsorientierte Kurzzeitberatung für Elternteile in Trennungssituationen“ | 20.000,00 € |
| 4 | Prävention | Jugendarbeit | Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit und OKJA mit präventivem Charakter (Ferienprogramm/ Kinder- und Jugenderholung) | 18.234,57 € |
Geplante Gesamtausgaben: 68.334,57 €
Die Verwaltung des Jugendamts wird ermächtigt, im Rahmen des bewilligten Budgets Mittelverschiebungen vorzunehmen, sofern sich im Verlauf der Projektumsetzung veränderte Bedarfe oder inhaltlich begründete Anpassungserfordernisse ergeben.
IV. Bekanntmachung der vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 04.06.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/039 Annahme von Spenden
Der Kreisausschuss beschließt die Annahme von Spendenerträgen des Vereins brotZeit e.V. München im Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen Burkartshain (haushaltsjahresübergreifend/ Schuljahr 2025/2026) in Höhe von 11.000,00 EUR zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung mit dem Projekt „Brotzeit für Kinder“.
Beschluss 2025/040 Annahme von Spenden mit einem Einzelwert bis zu 1.000 EUR
Der Kreisausschuss beschließt die Annahme der im folgenden aufgeführten Spendenerträge mit einem Einzelwert bis zu 1.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2025:
| Zuwendungsobjekt/ Empfänger der Spende | Spender | Spendenbetrag bzw. Wert der Sachspende in € | voraussichtliche Verwendung/ Zuwendungszweck |
| Liegenschafts- und Kultusamt, SG Schulverwaltung/Kultur | Leipziger Volksbank eG | 1.000,00 | Förderung der Erziehungs- und Berufsbildung |
| Liegenschafts- und Kultusamt, SG Schulverwaltung/Kultur | Regionalbus Leipzig GmbH | 1.000,00 | Förderung der Erziehungs- und Berufsbildung (darunter Ehrung der Hauptschulabsolventen) |
| Liegenschafts- und Kultusamt, SG Schulverwaltung/Kultur | Lions Club "Graf Lindenau" Wurzen | 1.000,00 | Förderung der Erziehungs- und Berufsbildung |
Beschluss 2025/041 Annahme von Spenden und Sponsoringmitteln im Eigenbetrieb Bildung und Kultur
Der Kreisausschuss beschließt die Annahme von Spenden und Sponsoringmitteln der Sparkasse Muldental im Eigenbetrieb Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2025 zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung in Höhe von 58.500,00 EUR mit folgender Verwendung 29.250,00 EUR Musik- und Kunstschule 29.250,00 EUR Volkshochschule.
Beschluss 2025/042 Annahme von Spenden und Sponsoringmitteln im Eigenbetrieb Bildung und Kultur
Der Kreisausschuss beschließt die Annahme von Spenden und Sponsoringmitteln der Sparkasse Leipzig im Eigenbetrieb Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2025 zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung in Höhe von 128.500,00 EUR mit folgender Verwendung: 64.250,00 EUR Musik- und Kunstschule 64.250,00 EUR Volkshochschule.
Beschluss 2025/044 Annahme von Spenden
Der Kreisausschuss beschließt die Annahme von Sachspenden der BELANTIS EVENT PARK GmbH in Höhe von 3.143,00 EUR zur Förderung der Jugendhilfe und Erziehung im Haushaltsjahr 2025.
V. Bekanntmachung der vom Kreistag in seiner Sitzung am 18.06.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/053 Feststellung des Ausscheidens eines Kreisrates aus dem Kreistag des Landkreises Leipzig
Der Kreistag stellt bezüglich des Kreisrates Steffen Richter das Ausscheiden aus dem Kreistag des Landkreises Leipzig fest.
Beschluss 2025/055 Ablehnung der Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit aus wichtigem Grund durch einen Kreisrat
Der Kreistag
| 1. | stellt für Herrn Kreisrat Manfred Andreas Wittig das Vorliegen eines, zur Ablehnung der Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit berechtigenden, wichtigen Grundes gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen fest. |
| 2. | stellt das Ausscheiden von Herrn Kreisrat Manfred Andreas Wittig aus dem Kreistag des Landkreises Leipzig fest. |
Beschluss 2025/054 Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit aus wichtigem Grund durch eine Kreisrätin
| Der Kreistag | |
| 1. | stellt für Frau Kreisrätin Franziska Mascheck das Vorliegen eines, zur Beendigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit berechtigenden, wichtigen Grundes gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen fest. |
| 2. | stellt das Ausscheiden von Frau Kreisrätin Franziska Mascheck aus dem Kreistag des Landkreises Leipzig fest. |
3.
Beschluss 2025/041 Grundsatzbeschluss zum Betrieb der Suchtberatungsstelle Grimma
Der Kreistag beschließt:
| 1. | Ab dem 01.01.2026 übernimmt der Landkreis Leipzig den Betrieb der Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Grimma in die eigene Trägerschaft. |
| 2. | Der Landrat wird beauftragt, die Einordnung der erforderlichen 4,5 VzÄ in den Stellenplan 2026 vorzunehmen. |
Beschluss 2025/043 Aufstellung der Vorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Richter in der sächsischen Sozialgerichtsbarkeit
Der Kreistag beschließt die Bewerber Heidelore Hellmann und Mario Straßburger als Vorschlag des Landkreises Leipzig für die Wahl der ehrenamtlichen Richter in der sächsischen Sozialgerichtsbarkeit für die Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes an den sächsischen Sozialgerichten aufzustellen.
Beschluss 2025/045 Wahl eines Mitgliedes in den Seniorenbeirat des Landkreises Leipzig
Der Kreistag wählt Frau Katharina Wendler als Mitglied in den Seniorenbeirat des Landkreises Leipzig.
Beschluss 2025/049 1. Änderung der Zweckvereinbarung Integrierte Regionalleitstelle (*)
Der Kreistag stimmt der in der Anlage beigefügten 1. Änderung der Zweckvereinbarung Integrierte Regionalleitstelle zwischen dem Landkreis Nordsachsen, dem Landkreis Leipzig und der Stadt Leipzig zu.
Beschluss 2025/052 Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Ergebnisse des "Sachverständigengutachten zum Rettungsdienst Landkreis Leipzig" (*)
Der Kreistag beauftragt den Kommunalen Eigenbetrieb „Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“ mit der Umsetzung der Ergebnisse des „Sachverständigengutachten zum Rettungsdienst Landkreis Leipzig“ vom 06.02.2025 nach den Maßgaben der dem Beschluss beigefügten Anlage.
Beschluss A-2025/018 Teilfortschreibung Erneuerbare Energien
| Der Kreistag beschließt: | |
| 1. | Der Landkreis Leipzig soll bis spätestens 29.08.2025 im Rahmen der Auslegungs- und Äußerungsfrist eine Stellungnahme zum Beteiligungsentwurf der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplanes abgeben. Darin sind unter Heranziehung der im Hause vorliegenden fachlichen Argumente eine ablehnende Stellungnahme zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie in Landschaftsschutz - und Trinkwasserschutzgebieten sowie Lebensräumen mit überregionaler oder regionaler Bedeutung für kollisionsgefährdete oder störungsempfindliche geschützte Tierarten aufzunehmen. Ebenso sind in Vorranggebieten Windenergie, die ganz oder teilweise auf Bestandsflächen liegen, ein Mindestabstand von 1000 Meter zu Siedlungsflächen und eine Fortgeltung von Höhenbegrenzungen, die durch kommunale Bauleitplanungen festgesetzt sind, zu fordern. |
| Die Stellungnahme des Landkreises Leipzig für die „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplanes Leipzig Westsachsen ist in einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Umweltschutz zu behandeln und zu beschließen. |
| 2. | Der Landkreis Leipzig soll bei künftigen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen alle im Rahmen seines Beurteilungs- und Ermessensspielraums bestehenden Möglichkeiten nutzen, um Genehmigungen zu begrenzen oder zu versagen. |
| 3. | Der Landkreis Leipzig soll beim Bund auf die im Koalitionsvertrag vom 09.04.2025 verankerte Evaluierung der Flächenziele für 2032 hinwirken. |
Der Landkreis Leipzig soll im Rahmen der Änderung des Landesplanungsgesetzes des Freistaates Sachsen darauf hinwirken, dass die Flächenbeitragswerte dem Windflächenbedarfsgesetz entsprechen und damit der Flächenbeitragswert 1,3 v.H. im Jahr 2027 beträgt.
VI. Bekanntmachungsanordnung
für die vorstehend bekanntgemachten Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse:
Der
| - | Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 |
| - | Ausschuss für Soziale Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 28.05.2025 |
| - | Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 03.06.2025 |
| - | Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 |
| - | Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.06.2025 |
die unter den Ziffern I. – V. vorgenannten Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen und Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) nicht, wenn
| 1. | die Ausfertigung der Satzung oder des Beschlusses nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des Beschlusses verletzt worden sind; | |
| 3. | der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, | |
| 4. | vor Ablauf der vorstehend genannten Frist | |
| a) | die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beschluss beanstandet hat oder |
| b) | die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
—
Borna, den 19.06.2025