Das Landratsamt Landkreis Leipzig hat der Windpark Pegau RPP GmbH & Co.KG mit Datum vom 30.05.2024 einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Vestas V172-7.2MW (Nabenhöhe 175m, Rotordurchmesser 172m, Gesamthöhe 261m) im Vorrang- und Eignungsgebiet Wind „Gebiet 15 - Pegau“ in 04523 Pegau, Gemarkung Carsdorf, Flurstücke 307/3, 360/3 und 421/7 erteilt.
Dabei handelt es sich um ein Repowering durch den Ersatz und Rückbau von zwei Bestandsanlagen (Vestas V90 und Nordex N29).
Auf Antrag der Windpark Pegau RPP GmbH & Co.KG gemäß § 21a Absatz 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der derzeit geltenden Fassung, wird die vorgenannte Entscheidung vom 30.05.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 2 BImSchG beinhaltet die öffentliche Bekanntmachung den verfügenden Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides vom 30.05.2024 (Az: 10132/106.11/1055/1/46/st). Auf die Nebenbestimmungen wird hingewiesen.
Verfügender Teil:
1.
Der Windpark Pegau RPP GmbH & Co.KG wird gemäß § 4 BImSchG die immissions-schutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage vom Typ Vestas V172-7.2MW im Vorrang-und Eignungsgebiet Wind „Gebiet 15 – Pegau“ in 04523 Pegau, Gemarkung Carsdorf, Flurstücke 307/3, 360/3, 421/7, erteilt.
2.
Die Genehmigung ergeht unbeschadet Rechte Dritter.
3.
Die Genehmigung wird mit Nebenbestimmungen (NB) Abschnitt IV und Hinweisen Abschnitt V erteilt. Die Nebenbestimmungen sind einzuhalten, die Hinweise sind zu beachten.
(§ 12 Abs. 1 BImSchG).
4.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die im Anhang aufgeführten und als Anlage beigefügten, mit Stempel „Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landkreises Leipzig vom 30.05.2024“ versehenen Unterlagen.
5.
Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein wie:
Ø die Baugenehmigung gemäß § 64 SächsBO
Ø die luftfahrtrechtliche Zustimmung gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 3 i, V. m. §§ 14,15 LuftVG
Ø das naturschutzrechtliche Einvernehmen gemäß § 17 Abs. 1 BNatSchG sowie § 12 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 SächsNatSchG.
6.
Die Genehmigung wird erst wirksam, wenn die Abstandsflächen- und Rückbauverpflichtungs-baulasten im Baulastenverzeichnis des Landkreises Leipzig eingetragen sind.
7.
Die Kosten des Verfahrens trägt entsprechend der Kostenentscheidung im Abschnitt VII die Windpark Pegau RPP GmbH & Co.KG.
Der Genehmigungsbescheid ist unter allgemeinen Nebenbestimmungen sowie Nebenbestimmungen zum Bauordnungsrecht, Immissionsschutz, Wasser/Abwasser, Natur- und Landschaftsschutz, Abfall/Bodenschutz/Altlasten, zur Luftfahrt sowie zum Arbeitsschutz einschließlich der Begründung ergangen.
Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna erhoben werden.
Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form ist durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Umweltamt, zu richten ist.
Gemäß § 21a Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG liegt eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, einschließlich seiner Begründung vom 26. Juli 2024 bis einschließlich 8. August 2024 während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme wie folgt im Landratsamt Landkreis Leipzig aus:
Umweltamt in 04668 Grimma, Karl-Marx-Straße 22, Haus 1, Zimmer 120, zu folgenden Dienstzeiten:
| Dienstag | 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr, |
| Freitag | 08:30 – 12:00 Uhr. |
Diese Bekanntmachung sowie der Genehmigungsbescheid (für den o.g. Zeitraum der Auslage) werden zudem im Internet veröffentlicht (SG Immissionsschutz):
https://www.landkreisleipzig.de/bekanntmachungen.html
Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid als zugestellt.
Sie können gegen diese Genehmigung Widerspruch einlegen. Für Widersprüche gilt die oben angeführte Rechtsbehelfsbelehrung.
Landratsamt Landkreis Leipzig Grimma, d. 25.07.2024