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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 13/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

Mit Bescheid vom 11.06.2024 (Az: 2023-0187) wurde für das Bauvorhaben „Errichtung / Lagerfläche für Stahlkonstruktionen, Geländer und Gitterroste“ auf dem Grundstück in 04523 Pegau, Flurstück(e) 701/3, 703/2, 703/3 und 96 (Durchfahrt) der Gemarkung Pegau, eine Baugenehmigung im Verfahren gemäß § 63 SächsBO (Sächsischen Bauordnung) erteilt.

Die Baugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch

öffentliche Bekanntmachung

den betroffenen Eigentümern (im Sinne § 70 Abs. 3 SächsBO) von Nachbargrundstücken, hier Flurstücke 685/18; 698/3; 700; 701/2; 705/1 der Gemarkung Pegau, zugestellt. Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere wurden keine nachbarrechtlich geschützten Befreiungen oder Abweichungen erteilt.

Für diese Zustellung gilt folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna, erhoben werden. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments erhoben werden, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) „Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt“ zu richten ist.

Hinweise: Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörenden Pläne können im Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt, Dienstgebäude Grimma, Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten im Raum Nr. 226 möglich:

-

Dienstag von

08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

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Donnerstag von

08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

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Freitag von

08:30 - 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.-Nr. 03433 241-1626 erforderlich.

gez. Gerald Lehne
1. Beigeordneter