Gemäß § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen wird die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan
vom 10.07.2025 bis 21.07.2025
elektronisch auf der Homepage des Landkreises Leipzig über folgenden Link öffentlich ausgelegt:
https//:www.landkreisleipzig.de/landratsamt/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/finanzverwaltung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan.
Bei Bedarf kann die Haushaltssatzung 2025 und 2026 und der Haushaltsplan in dieser Zeit auch während der Öffnungszeiten an folgendem Auslegungsort eingesehen werden:
Landratsamt Landkreis Leipzig
Finanzverwaltung
Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna
Haus 2, Zimmer 2.0.8.
| Die Landesdirektion Sachsen hat mit Datum vom 20.06.2025 folgenden Bescheid erlassen: | |
| 1. | Der in § 2 der am 30. April 2025 beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 4.700.000 EUR wird genehmigt. |
| 2. | Die Entscheidung über den in § 2 der am 30. April 2025 beschlossenen Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 2.000.000 EUR wird ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen. Liegen diese Erkenntnisse vor, wird die Landesdirektion Sachsen eine Neubewertung der Haushaltssituation des Landkreises Leipzig vornehmen und über den Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen für das Haushaltsjahr 2026 entscheiden. Der Landkreis hat der Landesdirektion Sachsen zu diesem Zweck eine aktualisierte Haushaltsplanung vorzulegen. |
| 3. | Die unter der Nummer 1 dieses Bescheides erteilte Genehmigung wird mit folgender Auflage verbunden: Der Landkreis Leipzig wird zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet, das eine Gesetzmäßigkeit des Haushaltes bis zum vierten Folgejahr sicherstellt. Der Vollzug dieser Auflage wird zunächst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen. Liegen diese Erkenntnisse vor, wird die Landesdirektion Sachsen eine Neubewertung der Haushaltssituation des Landkreises Leipzig vornehmen und über den Fortbestand der Auflage bzw. deren Vollzug entscheiden. |
| 4. | Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen wird vorbehalten. |
Hinweis der Verwaltung des Landkreises zu Abweichungen zwischen beschlossener Haushaltssatzung und Daten des Haushaltsplanes:
Im Rahmen der Kreistagssitzung am 30.04.2025 wurden zwei Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf angenommen. Dies betrifft zum einen den Haushaltsansatz für die Schulsozialarbeit. Anstatt der ursprünglich geplanten Reduzierung des Stellenumfangs auf 0,75 VzÄ wurde vom Kreistag eine Stellenreduzierung auf 0,9 VzÄ beschlossen. Zum anderen hat sich der Kreistag mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass es in den beiden Planjahren abweichend vom Planentwurf keinen Stellenaufwuchs geben wird.
Borna, den 26.06.2025