Titel Logo
Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 14/2024
Titelseite
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Wahlausschreibung Jugendhilfeausschuss

Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Leipzig

Aufgrund des Ablaufes der derzeitigen Amtsperiode sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Leipzig neu zu wählen.

Zu wählen sind neben acht stimmberechtigten Mitgliedern des Kreistages oder an deren Stelle in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer weitere sechs stimmberechtigte Frauen und Männer auf Vorschlag der im Kreisgebiet wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie für jedes stimmberechtigte Mitglied ein Stellvertreter.

Auf § 4 Abs. 5 des Landesjugendhilfegesetzes des Freistaates Sachsen wird hingewiesen. Dieser lautet:Scheidet ein Mitglied oder sein persönlicher Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied oder den Stellvertreter vorgeschlagen hatte, zu wählen.“

Die Amtsperiode des Jugendhilfeausschusses entspricht der Dauer der jeweils laufenden Wahlperiode des Kreistages; die aktuelle Amtsperiode beginnt daher im Juli 2024 und endet voraussichtlich im Mai 2029.

Vorschläge für die Wahl können durch die im Kreisgebiet wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe eingereicht werden.

Die Wahl erfolgt durch den Kreistag des Landkreises Leipzig - voraussichtlich in dessen konstituierender Sitzung am 28.08.2024.

Die Vorschläge sind bis zum 21.08.2024 schriftlich einzureichen beim:

Landratsamt Landkreis Leipzig, Büro des Kreistages, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna.

Borna, den 01.08.2024

gez. Henry Graichen
Landrat