Der Kreistag des Landkreises Leipzig fasste in seiner am 18.10.2023 stattgefundenen öffentlichen Sitzung den Beschluss-Nr. 2023/102
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022 des Kommunalen Eigenbetriebes “Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig”, zum Umgang mit dem Jahresüberschuss und zur Entlastung der Betriebsleitung
1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022
Gemäß § 34 Abs. 1 Sächsische Eigenbetriebsverordnung i. g. F. stellt der Kreistag Landkreis Leipzig für das Wirtschaftsjahr 2022 folgenden Jahresabschluss fest:
| Feststellung des Jahresabschlusses | |
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| Bilanz |
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| Bilanzsumme v 18.001.242,19 € |
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| davon entfallen auf der Aktivseite auf |
| A | das Anlagevermögen — 11.084.264,23 € |
| B | das Umlaufvermögen v 6.890.718,75 € |
| C | die Rechnungsabgrenzungsposten — 26.259,21 € |
| D | nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge v 0,00 € |
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| davon entfallen auf der Passivseite auf |
| A | das Eigenkapital — 3.963.595,86 € |
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| Sonderposten |
| B | aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens — 1.466.529,00 € |
| C | aus der Übertragung von Anlagevermögen — 834.364,92 € |
| D | aus der Nutzungsüberlassung von Anlagevermögen — 2,00 € |
| E | Rückstellungen — 306.243,32 € |
| F | Verbindlichkeiten — 11.430.507,09 € |
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| Gewinn- und Verlustrechnung |
| 1 | Jahresüberschuss — 3.284.272,11 € |
| 2 | Summe der Erträge — 27.807.827,30 € |
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| Summe der Aufwendungen — 24.523.555,19 € |
2. Umgang mit dem Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2022
Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 Sächsische Eigenbetriebsverordnung i. g. F. beschließt der Kreistag Landkreis Leipzig zum Umgang mit dem Jahresüberschuss:
Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2022 beträgt 3.284.272,11 EURO und entfällt vollumfänglich auf die Kostenträgersparte „Rettungsdienst“. Der Jahresüberschuss ist auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung der Betriebsleitung zum Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2022
Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 2 Sächsische Eigenbetriebsverordnung i. g. F. beschließt der Kreistag Landkreis Leipzig: Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.
Mit Bericht vom 6. Juli 2023 über die Prüfung des Lageberichts und des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022 des Kommunalen Eigenbetriebes „Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“ wurde von der beauftragten WRG Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gütersloh – Zweigniederlassung Leipzig - der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zur Übereinstimmung der Buch- und Wirtschaftsführung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze – wie folgt – erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Kommunalen Eigenbetrieb Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig, Grimma:
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig, Grimma, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
| Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse | |
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesell- schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jah- resabschluss, entspricht den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 33 Abs. 1 SächsEigBVO erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 32 Abs. 2 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage- bericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 32 Abs. 2 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlaut- barungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.“
Leipzig, am 6. Juli 2023
Öffentliche Auslegung
Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Kommunalen Eigenbetriebes “Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig”, zum Umgang mit dem Jahresüberschuss und zur Entlastung der Betriebsleitung
Gemäß § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 816) wird hiermit der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalen Eigenbetriebes “Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig” ortsüblich bekannt gegeben.
Der Jahresabschluss 2022 des Kommunalen Eigenbetriebes “Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig” sowie der Lagebericht liegen vom 01.12 bis 11.12.2023 während der regelmäßigen Dienstzeiten
| montags, mittwochs, donnerstags | von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr, |
| dienstags | von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr, |
| freitags | von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
im Kommunalen Eigenbetrieb „Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“, Heinrich-Zille-Straße 3 in 04668 Grimma öffentlich aus.
Borna, 25.10.2023