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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 15/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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BekanntmachungGenehmigung Errichtung Windenergieanlagen

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Landkreis Leipzig zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Änderung des Anlagentyps nach § 16 i. V. m. § 16 Abs. 7 BImSchG – Errichtung und Betrieb von 15 Windenergieanlagen (Typ: Vestas V162-6.2), Nabenhöhe 169 m und einem Rotordurchmesser von 162 m, 6,2 MW Nennleistung im Vorrang- und Eignungsgebiet Wind “Gebiet 08 – Breunsdorf“ in Neukieritzsch/Groitzsch

Gemarkung Pödelwitz, Flurstücke 154/2, 155/2;

Gemarkung Droßdorf, Flurstück 2/3;

Gemarkung Schleenhain, Flurstück 1/9;

Gemarkung Breunsdorf, Flurstücke 141, 148, 149, 157, 167, 179, 180, 200, 211, 321

gemäß § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV

Az.: 10132/106.11/833/6

Das Landratsamt des Landkreises Leipzig hat der Windpark Breunsdorf I GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Glück- Auf- Straße 1 in 06711 Zeitz mit Datum vom 6. August 2024 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 i. V. m. § 16b Abs. 7 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) zur Änderung des Anlagentyps nach § 16 i. V. m. § 16b Abs. 7 BImSchG – Errichtung und Betrieb von 15 Windenergieanlagen (Typ: Vestas V162-6.2), Nabenhöhe 169 m und einem Rotordurchmesser von 162 m, 6,2 MW Nennleistung im Vorrang- und Eignungsgebiet zur Nutzung der Windenergie „Gebiet 08 – Breunsdorf“ am Standort Neukieritzsch/Groitzsch, Gemarkung Pödelwitz, Flurstücke 154/2, 155/2; Gemarkung Droßdorf, Flurstück 2/3; Gemarkung Schleenhain, Flurstück 1/9; Gemarkung Breunsdorf, Flurstücke 141, 148, 149, 157, 167, 179, 180, 200, 211 und 321 nach Nummer 1.6.2 des Anhanges 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) - 4. BImSchV) mit folgendem verfügenden Teil erteilt.

I. Entscheidung

1.

Der Windpark Breunsdorf I GmbH, vertreten durch den allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Gregor Herzog wird auf ihren Antrag vom 13. Februar 2024, eingegangen am 23. Februar 2024, vollständig am 23. April 2024 die

immissionsschutzrechtliche Genehmigung

zur Errichtung und zum Betrieb von 15 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V162-6.2, Nabenhöhe 169 m im Vorrang- und Eignungsgebiet Wind “Gebiet 08 – Breunsdorf“ in Neukieritzsch/Groitzsch gemäß § 16 BImSchG am Standort Neukieritzsch/Groitzsch, Gemarkung Pödelwitz, Flurstücke 154/2, 155/2; Gemarkung Droßdorf, Flurstück 2/3; Gemarkung Schleenhain, Flurstück 1/9; Gemarkung Breunsdorf, Flurstücke 141, 148, 149, 157, 167, 179, 180, 200, 211 und 321 nach Nummer 1.6.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV hinsichtlich der Änderung des ursprünglich genehmigten Anlagentyps erteilt.

Im Einzelnen ergeben sich Lage und Umfang der mit diesem Bescheid genehmigten Arbeiten und Einrichtungen aus den eingereichten und mit Genehmigungsvermerk „Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 06.08.2024“ versehenen Antragsunterlagen im Umfang von drei Ordnern. Die paginierten Antragsunterlagen im Umfang von 1.236 Seiten sind Bestandteil der Genehmigung.

Die Genehmigung wird mit Nebenbestimmungen (Abschnitt III) und Hinweisen (Abschnitt VI) erteilt. Die Nebenbestimmungen sind einzuhalten, die Hinweise sind zu beachten. Der Genehmigungsbescheid umfasst 42 Seiten.

2.

Die Genehmigung wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt.

3.

Gemäß § 13 BImSchG schließt die Genehmigung andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere die Baugenehmigung, öffentlich- rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 WHG.

4.

Es wird für die oben bezeichneten WEA nach § 9 Abs. 8 FStrG die Ausnahme vom Bauverbot des § 9 Abs. 1 FStrG erteilt.

5.

Gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 3 i. V. m. §§ 14, 15 LuftVG ergeht für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der 15 Windenergieanlagen im Windpark Breunsdorf, im Landkreis Leipzig folgende luftverkehrsrechtliche

Entscheidung:

Der Errichtung und dem Betrieb der 15 Windenergieanlagen mit einer Höhe von 250,00 m über Grund an den beantragten Standorten mit den WGS84-Koordinaten und Höhen über NN:

WEA 1:

51° 8‘1,5“ Nord,

12° 21' 32,5“ Ost (389,66 m über NN),

WEA 2:

51° 8'7,8" Nord,

12° 22' 0,4“ Ost (393,29 m über NN),

WEA 3:

51° 8‘16,2“ Nord,

12° 22‘ 25,3“ Ost (395,40 m über NN),

WEA 4:

51° 8‘20,5" Nord,

12° 22‘ 44,4“ Ost (396,37 m über NN),

WEA 5:

51° 8‘25,9“ Nord,

12° 23' 9,9" Ost (395,01 m über NN),

WEA 6:

51° 7'57,1" Nord,

12° 21' 50,9" Ost (392,37 m über NN),

WEA 7:

51° 8'0,4" Nord,

12° 22‘ 15,7" Ost (394,62 m über NN),

WEA 8:

51° 8‘1,1“ Nord,

12° 22‘ 43,5“ Ost (393,40 m über NN),

WEA 9:

51° 8'10,9" Nord,

12° 23‘ 2,7“ Ost (393,92 m über NN),

WEA 10:

51° 8‘ 18,0“ Nord,

12° 23‘ 25,3“ Ost (394,16 m über NN),

WEA 11:

51° 7' 55,2“ Nord,

12° 23‘ 10,5“ Ost (389,79 m über NN),

WEA 12:

51° 8' 6,2" Nord,

12° 23' 32,6'' Ost (392,65 m über NN),

WEA 13:

51° 8' 8,7" Nord,

12° 23' 54,9" Ost (392,14 m über NN),

WEA 14:

51° 7' 53,1“ Nord,

12° 23' 40,7" Ost (390,82 m über NN),

WEA 15:

51° 7' 54,5" Nord,

12° 24' 4,9" Ost (390,64 m über NN)

wird unter Auflagen, gemäß Abschnitt III, Nummer 4 der vorliegenden Änderungsgenehmigung, zugestimmt.

6.

Es kann hinsichtlich des Antrages gem. § 16 Abs. 3 AwSV auf eine Rückhalteeinrichtung für den außenliegenden Rückkühler verzichtet werden, da durch technische Maßnahmen ein gleichwertiges Sicherheitsniveau sichergestellt und nachgewiesen wurde.

7.

Das Vorhaben bedarf keiner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

8.

Die vorliegende Genehmigungsentscheidung wird antragsgemäß nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

9.

Die Windpark Breunsdorf I GmbH trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna erhoben werden.

Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form ist durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Umweltamt, zu richten ist.

Die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen sind gemäß Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig und im vereinfachten Verfahren somit ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, da diese Anlagenart in Spalte „c“ – „Verfahrensart“ mit einem „V“ eingestuft ist. Die öffentliche Bekanntmachung der Genehmigungsentscheidung erfolgt vorliegend auf der Grundlage des § 21a Abs. 1, Satz 1, letzter HS der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) - 9. BImSchV, da der Träger des Vorhabens dies vorliegend beantragte.

Gemäß § 21a Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG liegt eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, einschließlich seiner Begründung

vom 19. August 2024 bis einschließlich 2. September 2024

bei folgender Stelle zur Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten dort eingesehen werden:

Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Zimmer 121 in 04668 Grimma, Karl-Marx-Straße 22, Haus 1

Montag

08.30 – 12.00 Uhr,

Dienstag

08.30 – 12.00 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr,

Donnerstag

08.30 – 12.00 Uhr, 13.30 – 16.00 Uhr,

Freitag

08.30 – 12.00 Uhr.

Diese Bekanntmachung ist während des o.g. Zeitraums auch auf der Internetseite des Landkreises Leipzig unter https://www.landkreisleipzig.de/bekanntmachungen.html unter „Umweltamt“ und an den Standorten des Landratsamtes Landkreis Leipzig

Landratsamt Landkreis Leipzig, Karl-Marx-Straße 22 Haus 1 in 04668 in Grimma sowie

Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Haus 2 in 04552 Borna,

an den jeweiligen öffentlichen Aushangtafeln ebenfalls zu den vorstehend angegebenen Dienstzeiten einsehbar.

Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG unter folgenden Hinweisen:

1.

Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.

2.

Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt.

Der vollständige Genehmigungsbescheid wird für den o. g. Zeitraum der Auslage auch auf der Internetseite des Landkreises Leipzig unter https://www.landkreisleipzig.de/bekanntmachungen.html

öffentlich bekannt gemacht. Für Personen, welche beabsichtigen, gegen die vorliegende Entscheidung Widerspruch einzulegen, ist die vorgenannte Rechtsbehelfsbelehrung entsprechend maßgeblich.

Grimma, den 6. August 2024

gez. Tina König
Amtsleiterin Umweltamt