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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 15/2025
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Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Landkreis Leipzig gemäß § 21a Absatz 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) über die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage Enercon E-160 EP5 E3 im Vorrang- und Eignungsgebiet Wind Nr. 13 „Jeesewitz/Ablaß“

Az.: 10132/106.11/102/4/139/st

Öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheides

Das Landratsamt Landkreis Leipzig hat der QE Leipzig-Jeesewitz GmbH mit Datum vom 23.11.2023 einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid gemäß § 16b des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), geändert durch Artikel 11 Abs. 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)

für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage, Typ Enercon E-160 EP5 E3 (5,56 MW Nennleistung, 160 m Rotordurchmesser, 166,60 m Nabenhöhe, 246,60 m Gesamthöhe) im Vorrang- und Eignungsgebiet Wind Nr. 13 „Jeesewitz/Ablaß“ in 04668 Grimma, OT Jeesewitz, Gemarkung Jeesewitz, Flurstück 138 erteilt. Dabei handelt es sich um ein Repowering durch den Ersatz und Rückbau von 2 Bestandsanlagen (Nordex N60 und NEG MICON NM 1500/64).

Der Standort der geplanten Windenergieanlage (Ostwert: 33354850, Nordwert: 5677746) befindet sich vollständig innerhalb des Vorrang- und Eignungsgebietes zur Nutzung der Windenergie Nr. 13 „Jeesewitz/Ablaß“ (Regionalplan Leipzig-Westsachsen, Karte 14 „Raumnutzung“ i. V. m. Karte A6-25).

Im Amtsblatt vom 26.01.2023 wurde öffentlich bekannt gemacht, dass das geplante Vorhaben nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) verbunden ist und demnach eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

Mit Wirkung zum 07.12.2023 wurde von der QE Leipzig-Jeesewitz GmbH der Bauherrenwechsel zur QE Windpark Jeesewitz GmbH, 10117 Berlin, Unter den Linden 21, angezeigt.

Mit Wirkung zum 31.01.2024 wurde von der QE Windpark Jeesewitz GmbH der Betreiberwechsel zur NeXtWind Jeesewitz GmbH, 10789 Berlin, Marburger Str. 3, angezeigt.

Auf Antrag der NeXtWind Jeesewitz GmbH gemäß § 21a Absatz 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der derzeit geltenden Fassung wird die vorgenannte Entscheidung vom 23.11.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 2 BImSchG beinhaltet die öffentliche Bekanntmachung den verfügenden Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides vom 23.11.2023, AZ: 10132/106.11/102/4/139/st. Auf die Nebenbestimmungen wird hingewiesen.

Verfügender Teil:

1.

Der QE Leipzig-Jeesewitz GmbH wird gemäß § 16b BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-160 EP5 E3 im Vorrang- und Eignungsgebiet Wind „Gebiet 13- Jeesewitz/Ablaß“ in 04668 Grimma, OT Jeesewitz, Gemarkung Jeesewitz, Flurstück 138, erteilt.

2.

Die Genehmigung ergeht unbeschadet Rechte Dritter.

3.

Die Genehmigung wird mit Nebenbestimmungen (NB) Abschnitt IV und Hinweisen Abschnitt V erteilt. Die Nebenbestimmungen sind einzuhalten, die Hinweise sind zu beachten.

(§ 12 Abs. 1 BImSchG).

4.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die im Anhang aufgeführten und als Anlage beigefügten, mit Stempel „Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landkreises Leipzig vom 23.11.2023“ versehenen Unterlagen.

5.

Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein wie:

>

die Baugenehmigung gem. § 64 SächsBO

>

die Zulassung gem. § 67 Abs. 1 SächsBO der Abweichungen von § 6 Abs. 2 Satz 1 SächsBO (Abstandsflächen auf Nachbargrundstücken) und von § 6 Abs. 5 SächsBO (Reduzierung der Abstandsflächentiefe)

>

die Abstandsflächen-, Zufahrts- und Rückbauverpflichtungsbaulasten nach § 35 BauGB

>

das Einvernehmen mit dem Landesamt für Archäologie Sachsen gem. § 4 SächsDSchG

>

die denkmalschutzrechtliche Zustimmung gem. § 12 Abs. 3 SächsDSchG (Umgebungsschutz)

>

die denkmalschutzrechtliche Zustimmung gem. § 14 SächsDSchG (Archäologie)

>

die luftfahrtrechtliche Zustimmung gem. §§ 14,15 LuftVG

>

das naturschutzrechtliche Einvernehmen gem. § 17 Abs. 1 BNatSchG sowie § 12 Abs. 1 und § 23 Abs. 1 SächsNatSchG.

6.

Die Kosten des Verfahrens trägt entsprechend der Kostenentscheidung im Abschnitt VII die

QE Leipzig – Jeesewitz GmbH.

Der Genehmigungsbescheid ist unter Nebenbestimmungen zum Bauordnungsrecht/Denkmal-schutz, zur Flugsicherung, zum Arbeitsschutz, Immissionsschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Bodenschutz und Abfallentsorgungsrecht sowie zum Straßenrecht einschließlich der Begründung ergangen.

Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna, zu erheben.

Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form ist ebenfalls durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Umweltamt, zu richten ist.

Auslegung:

Gemäß § 21a Satz 3 der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG liegt eine Ausfertigung des gesamten Genehmigungsbescheides vom 31.07.2025 bis einschließlich 14.08.2025 während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme wie folgt im Landratsamt Landkreis Leipzig aus:

Umweltamt in 04668 Grimma, Karl- Marx- Straße 22, Haus 1, Zimmer 210, zu folgenden Dienstzeiten:

Dienstag

08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr,

Donnerstag

08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr,

Freitag

08:30 – 12:00 Uhr.

Diese Bekanntmachung sowie der vollständige Genehmigungsbescheid vom 23.11.2023 sind auch während des o.g. Zeitraums auf der Internetseite des Landkreises Leipzig unter https://www.landkreisleipzig.de/landratsamt/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen Umweltamt - einsehbar.

Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid als zugestellt.

Grimma, 16.07.2025

Landratsamt Landkreis Leipzig
König
Amtsleiterin