Das Vermessungsamt des Landkreises Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Nerchau (4271): 171/1, 171/2, 172/1, 172/2, 172/3, 179/1, 179/2, 179/3, 180/1, 180/2, 180/3, 180/4, 180/5, 180/6, 181/1, 181/2, 181/3, 182/1, 182/2, 184/1, 185/1, 187/1, 193/1, 193/2, 224, 225, 236, 259, 263/1, 263/2, 263/3, 265/1, 265/2, 265/3, 535/5, 535/6, 535/7, 535/8, 535/9, 535/10, 535/11
| Art der Änderung | |
| 1. | Zerlegung |
| 2. | Berichtigung eines Zeichenfehlers |
| 3. | Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten am Flurstück |
| 4. | Berichtigung der Flächenangabe |
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist nach § 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem 05.08. 2025 bis zum 04.09.2025
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes
Leipziger Straße 67, 04552 Borna
in der Zeit
| Dienstag | 8.30 - 12.00 und 13.30 - 18.00 |
| Donnerstag | 8.30 - 12.00 und 13.30 - 16.00 |
| Freitag | 8.30 - 12.00 |
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zerlegung, die Berichtigung eines Zeichenfehlers und die Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten am Flurstück stellen Verwaltungsakte dar, gegen die Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen.
Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments erhoben werden, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Vermessungsamt zu richten ist.
Borna, den 24.07.2025