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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 15/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzungen 2025 und 2026 des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig

Die Haushaltssatzungen des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurden durch die Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 18.06.2025 bestätigt. Gemäß § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 76 Abs. 3 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird hiermit bekannt gegeben, dass die beschlossenen Haushaltspläne auf der Internetseite des Zweckverbandes unter https://www.kommunalesforum.de im Bereich "Bekanntmachungen" veröffentlicht sind.

Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung:

Auslegungszeitraum: Montag, 11. August 2025 bis Freitag, 22. August 2025; Ort der Auslegung:

Geschäftsstelle des Zweckverbandes; Rathausstraße 6; 04416 Markkleeberg

In diesem Zeitraum können die Haushaltspläne für 2025 und 2026 während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.

Haushaltssatzung des Kommunalen Forums Südraum Leipzig

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 58 Abs.1 SächsKomZG i. V. mit § 74 SächsGemO i. d. F. der Bekanntmachung vom 9. März 2018, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 hat die Verbandsversammlung am 24.03.2025 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf  —  754.260 EUR

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf  —  751.620 EUR

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf  —  2.640 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf  —  0 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf  —  0 EUR

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf  —  0 EUR

-

Gesamtergebnis auf  —  2.640 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf  — 0 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf  —  0 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß §72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO auf  —  0 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO auf  —  0 EUR

-

veranschlagten Gesamtergebnis auf  —  2.640 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  736.860 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  734.220 EUR

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  2.640 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  487.080 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  517.075 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

29.995 EUR

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  27.335 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

-

Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf  —  - 27.335 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage wird auf 1,00 EUR je Einwohner festgesetzt. Sie beträgt:  —  153.473,00 EUR

Sie verteilt sich auf die Mitglieder wie folgt:

Markkleeberg, den 24.06.2025

Karsten Schütze
Verbandsvorsitzender

Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

die Verbandsvorsitzende dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in § 4 Satz 1 genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Markkleeberg, den 24.06.2025

Karsten Schütze
Verbandsvorsitzender

Haushaltssatzung des Kommunalen Forums Südraum Leipzig

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von § 58 Abs.1 SächsKomZG i. V. mit § 74 SächsGemO i. d. F. der Bekanntmachung vom 9. März 2018, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 hat die Verbandsversammlung am 24.03.2025 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf  —  551.500 EUR

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf  —  518.260 EUR

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf v 33.240 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf  —  0 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf  —  0 EUR

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf v 0 EUR

-

Gesamtergebnis auf  —  33.240 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf  — 0 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf  —  0 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO auf  —  0 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO auf  —  0 EUR

-

veranschlagten Gesamtergebnis auf  —  33.240 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  541.450 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  500.710 EUR

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  40.740 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  9.214 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  17.550 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  - 8.336 EUR

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  32.404 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

-

Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf  —  32.404 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf  —  50.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage wird auf 1,00 EUR je Einwohner festgesetzt.

Markkleeberg, den 24.06.2025

Karsten Schütze
Verbandsvorsitzender

Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

die Verbandsvorsitzende dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in § 4 Satz 1 genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Markkleeberg, den 24.06.2025

Karsten Schütze
Verbandsvorsitzender