| Hinweis: | |
| - | Die mit (*) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Anlagen, die nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung sind. |
| - | Die mit (**) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Satzungen oder Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse oder sonstige Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls nochmals separat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und/oder öffentlich ausgelegt werden. |
1. Bekanntmachung der vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 26.06.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/060 Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben - Los 309 Tischlerarbeiten, Innentüren - für die Errichtung eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens in der Jahnstraße 24a, 04552 Borna
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag für das Los 309 Tischlerarbeiten, Innentüren (LKL-LuK-2025-0059) für die Errichtung eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens – Jahnstraße 24a in 04552 Borna an die Firma:
Türzentrum Burkhardt GmbH, Borgfeldtstraße 11, 07607 Eisenberg zu vergeben. Der Auftragswert beträgt 202.012,48 Euro brutto.
Beschluss 2025/056 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygieneartikeln
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag für die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygieneartikeln für alle Verwaltungsgebäude des Landkreises Leipzig sowie alle landkreiseigenen Schulen an die Firma: CleanAgent Mehlfeld+Göring GmbH, Leipziger Straße 5b, 06184 Kabelsketal zu vergeben. Der Auftragswert beträgt 435.797,87 Euro brutto.
II. Bekanntmachung der vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 08.07.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/057 Lieferung von 2 Klein - LKW Doka (Doppelkabine) für die Straßenmeistereien des Landkreises Leipzig
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag zur Lieferung von 2 Klein - LKW Doka an die Firma AMB Automobile Borna GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 12-14, 04552 Borna zu vergeben. Auftragswert: 136.798,14 Euro
Beschluss 2025/058 K 8363/K 8360, Ausbau Ortsdurchfahrt Naunhof, Leipziger Straße und Teilabschnitt Bahnhofsstraße
Grundhafter Ausbau der Fahrbahn und Nebenanlagen (LK), Erneuerung der TW-Leitung (Stadt Naunhof, Eigenbetrieb Wasserversorgung) und Umbau/Neubau Abwasserkanalarbeiten (AZV Parthe)
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Vergabe der Gesamtmaßnahme K 8363/ K 8360, Ausbau Ortsdurchfahrt Naunhof, Leipziger Straße und Teilabschnitt Bahnhofsstraße an die Firma Umwelt 2000 GmbH, Messe-Allee 2, 04356 Leipzig mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 3.646.355,90 EUR zu beauftragen.
Beschluss 2025/061 K 7958, Ersatzneubau Brücke über die Weiße Elster in Kleindalzig
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Vergabe der Baumaßnahme K 7958, Ersatzneubau Brücke über die Weiße Elster in Kleindalzig an das Unternehmen Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH, Torgauer Straße 32/33, 04849 Bad Düben mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 3.112.558,63 EUR.
Beschluss 2025/063 Nachtrag Sanierung Sporthallendach BSZ Grimma, Los 2 – Dachdeckerarbeiten
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt den Nachtrag mit der Firma W. Müller Beda-chungen GmbH, Am Sachsenring 3, 09353 Oberlungwitz in Höhe von 66.773,98 Euro.
III. Bekanntmachungsanordnung
für die vorstehend bekanntgemachten Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse:
Der Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 und 08.07.2025 die unter den Ziffern I. – II. vorgenannten Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen und Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) nicht, wenn
| 1. | die Ausfertigung der Satzung oder des Beschlusses nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des Beschlusses verletzt worden sind; | |
| 3. | der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, | |
| 4. | vor Ablauf der vorstehend genannten Frist | |
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| a) | die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beschluss beanstandet hat oder |
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| b) | die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Borna, den 25.07.2025