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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 15/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung von Beschlüssen des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner beschließenden Ausschüsse gemäß § 3 Absatz 4 und 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen

Hinweis:

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Die mit (*) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Anlagen, die nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung sind.

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Die mit (**) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Satzungen oder Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse oder sonstige Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls nochmals separat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und/oder öffentlich ausgelegt werden.

1. Bekanntmachung der vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 26.06.2025 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2025/060 Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben - Los 309 Tischlerarbeiten, Innentüren - für die Errichtung eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens in der Jahnstraße 24a, 04552 Borna

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag für das Los 309 Tischlerarbeiten, Innentüren (LKL-LuK-2025-0059) für die Errichtung eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens – Jahnstraße 24a in 04552 Borna an die Firma:

Türzentrum Burkhardt GmbH, Borgfeldtstraße 11, 07607 Eisenberg zu vergeben. Der Auftragswert beträgt 202.012,48 Euro brutto.

Beschluss 2025/056 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygieneartikeln

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag für die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygieneartikeln für alle Verwaltungsgebäude des Landkreises Leipzig sowie alle landkreiseigenen Schulen an die Firma: CleanAgent Mehlfeld+Göring GmbH, Leipziger Straße 5b, 06184 Kabelsketal zu vergeben. Der Auftragswert beträgt 435.797,87 Euro brutto.

II. Bekanntmachung der vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 08.07.2025 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2025/057 Lieferung von 2 Klein - LKW Doka (Doppelkabine) für die Straßenmeistereien des Landkreises Leipzig

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag zur Lieferung von 2 Klein - LKW Doka an die Firma AMB Automobile Borna GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 12-14, 04552 Borna zu vergeben. Auftragswert: 136.798,14 Euro

Beschluss 2025/058 K 8363/K 8360, Ausbau Ortsdurchfahrt Naunhof, Leipziger Straße und Teilabschnitt Bahnhofsstraße

Grundhafter Ausbau der Fahrbahn und Nebenanlagen (LK), Erneuerung der TW-Leitung (Stadt Naunhof, Eigenbetrieb Wasserversorgung) und Umbau/Neubau Abwasserkanalarbeiten (AZV Parthe)

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Vergabe der Gesamtmaßnahme K 8363/ K 8360, Ausbau Ortsdurchfahrt Naunhof, Leipziger Straße und Teilabschnitt Bahnhofsstraße an die Firma Umwelt 2000 GmbH, Messe-Allee 2, 04356 Leipzig mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 3.646.355,90 EUR zu beauftragen.

Beschluss 2025/061 K 7958, Ersatzneubau Brücke über die Weiße Elster in Kleindalzig

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Vergabe der Baumaßnahme K 7958, Ersatzneubau Brücke über die Weiße Elster in Kleindalzig an das Unternehmen Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH, Torgauer Straße 32/33, 04849 Bad Düben mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 3.112.558,63 EUR.

Beschluss 2025/063 Nachtrag Sanierung Sporthallendach BSZ Grimma, Los 2 – Dachdeckerarbeiten

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt den Nachtrag mit der Firma W. Müller Beda-chungen GmbH, Am Sachsenring 3, 09353 Oberlungwitz in Höhe von 66.773,98 Euro.

III. Bekanntmachungsanordnung

für die vorstehend bekanntgemachten Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse:

Der Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 und 08.07.2025 die unter den Ziffern I. – II. vorgenannten Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen und Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung oder des Beschlusses nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des Beschlusses verletzt worden sind;

3.

der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der vorstehend genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Borna, den 25.07.2025

gez. Henry Graichen
Landrat