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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 17/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Förderung der Naturschutzstationen

In der Koalitionsvereinbarung vom 10.11.2014 haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, ein Konzept für die Zukunft der sächsischen Naturschutzstationen zu entwickeln.

Der Freistaat Sachsen hat deshalb auch im aktuellen Haushaltsplan (2025/2026) Geld zur Unterstützung der Naturschutzstationen eingestellt. Ziel ist es, insbesondere bestehende Naturschutzstationen zu unterstützen. Bestehende Strukturen sollen gesichert, auf Landesebene besser integriert und kreisübergreifend vernetzt werden.

Sollten Sie als bestehende Naturschutzstation Interesse an einer finanziellen Unterstützung durch den Freistaat Sachsen haben, dann reichen Sie bitte Ihre Interessensbekundung bis zum 07.10.2024 beim

Landratsamt Landkreis Leipzig

Stauffenbergstraße 4

04565 Borna

ein.

Für eine Unterstützung der Naturschutzstationen müssen folgende Mindestkriterien erfüllt sein:

  • Es findet eine kontinuierliche, ganzjährige Tätigkeit in eigenen Räumlichkeiten statt. Dies gilt auch als erfüllt, wenn die Räumlichkeiten dauerhaft angemietet sind.
  • Fest angestelltes, fachkompetentes Personal dient als Ansprechpartner bzw. arbeitet in der Projektleitung. Dies gilt auch als erfüllt, wenn erst mit Hilfe der finanziellen Unterstützung festangestelltes Personal (auch befristet) bei der Naturschutzstation beschäftigt wird.
  • Die Naturschutzstation ist in ihrer Arbeit landkreisorientiert, regional vernetzt und arbeitet mit der unteren Naturschutzbehörde zusammen. Sofern durch einen gemeinsamen Naturraum geboten, kann die Unterstützung auch die kreisübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzstationen umfassen.
  • Die Naturschutzstation übt Tätigkeiten im Bereich der praktischen Naturschutzarbeit und Umweltbildung aus.
gez. Katrin Land
Sachgebietsleiterin Umweltamt