| Hinweis: | |
| - | Die mit (*) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Anlagen, die nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung sind. |
| - | Die mit (**) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Satzungen oder Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse oder sonstige Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls nochmals separat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und/oder öffentlich ausgelegt werden. |
I. Bekanntmachung der vom Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 25.08.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/082 Stellungnahme des Landkreises Leipzig zur Teilfortschreibung Regionalplan Leipzig-Westsachsen, Erneuerbare Energien in der Fassung vom 07.03.2025 (*)
Der Ausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des Landratsamtes Landkreis Leipzig gegenüber dem Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen abzugeben.
II. Bekanntmachung der vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 27.08.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/059 Unbefristete Niederschlagung einer Forderung
Der Kreisausschuss beschließt: die Forderungen in Höhe von 14.667,12 € gegenüber Herrn L. unbefristet niederzuschlagen. Die Forderungen betreffen folgende Personenkonten
| 260012186 | KJC, Rückforderung ALG II §50 SGB X | 10,00 Euro |
| 260012187 | KJC, Rückforderung ALG II §50 SGB X | 1.200,50 Euro |
| 260012188 | KJC, Rückforderung ALG II §50 SGB X | 3.430,92 Euro |
| 260012189 | KJC, Rückforderung ALG II §50 SGB X | 3.377,10 Euro |
| 260012190 | KJC, Rückforderung ALG II §50 SGB X | 3.379,38 Euro |
| 260012191 | KJC, Rückforderung ALG II §50 SGB X | 3269,22 Euro |
Beschluss 2025/079 Stundung einer Forderung
Der Kreisausschuss beschließt für die Forderung in Höhe von 13.629,54 EUR gegenüber Herrn R., wohnhaft in 04552 Borna, eine Stundungsvereinbarung mit einer monatlichen Rate von 50,00 EUR ab 01.09.2025 für 3 Jahre und einer letzten Rate i. H. v. 11.879,54 € zu gewähren. Diese Forderung betrifft folgendes Personenkonto:
| Kassenzeichen | Bezeichnung der Forderung | EUR |
| J60008064 | KJC: Rückzahlung Kosten der Unterkunft | 150,70 |
| V19003084 | Verwaltungsgebühren Bußgeld | 37,16 |
| 221000699 | Ausländeramt: Asylbewerber Nutzungsgebühren | 5.177,24 |
| 221001444 | Ausländeramt: Asylleistung u. soz. Betreuung/Rückerstattung | 173,59 |
| 221002587 | Ausländeramt: Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte | 8.029,01 |
| 221004915 | Ausländeramt: sonstige Ersatzleistungen dez. Unterbringung | 61,84 |
Beschluss 2025/070 Abschluss von Mietverträgen im Dokumentationszentrum für Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsen (*)
| Der Kreisausschuss beauftragt den Landrat mit dem Abschluss eines Mietvertrages mit dem | |
| - | Sächsischen Wirtschaftsarchiv e.V. (SWA) und dem |
| - | Förderverein zum Aufbau des Dokumentationszentrums IndustrieKulturlandschaft Mitteldeutschland e.V. (DOKMitt) |
für das Dokumentationszentrum des Landkreises Leipzig in Borna, heute Jahnstraße 24a, über 15 Jahre. Der Landrat wird ermächtigt, eventuell erforderliche redaktionellen Änderungen in dem als Anlage beigefügten Vertragsentwurf ohne weitere Befassung des Kreisausschusses zuzustimmen.
III. Bekanntmachung der vom Bau- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung am 28.08.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/073 Lieferung eines Kombinationsgerätes für eine Straßenmeisterei des Landkreises Leipzig
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt den Auftrag zur Lieferung eines Kombinationsmähgerätes an die Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH Hans-Grade-Straße 2 04509 Wiedemar zu vergeben. Auftragswert:128.735,37 Euro
Beschluss 2025/075 Lieferung eines LKW mit Ladekran für eine Straßenmeisterei des Landkreises Leipzig
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag zur Lieferung eines LKW mit Ladekran an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH Paunsdorfer Straße 91 04328 Leipzig zu vergeben. Auftragswert: 349.741,00 Euro
Beschluss 2025/076 Lieferung von Auftausalz für die Straßenmeistereien im Landkreis Leipzig 2025 – 2026 Vergabenummer: LKL - 2025 - 0084
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag für die Lieferung von Auftausalz (NaCl) für die Straßenmeistereien des Landkreises Leipzig an die Firma Deutscher Straßen Dienst GmbH Bertha-von-Suttner-Str. 7 34131 Kassel zu vergeben. Auftragswert: 219.635,32 EUR
Beschluss 2025/080 Fahrbahnerneuerung (FBE) K7934 OD Böhlen, 1. und 2. Bauabschnitt, NK 4740 091 Stat. 1,370 - 1,625,3, 3. Bauabschnitt NK 4740 017 Stat. 0,745 - 1,085 Vergabenummer: LKL - 2025 - 0099
Der Bau- u. Vergabeausschuss beschließ die Vergabe für die FBE K7934 OD Böhlen, an die Firma: Reif Baugesellschaft mbH & Co. KG Schmale Straße 14 04435 Schkeuditz zu vergeben. Auftragswert: 396.624,35 EUR. Die Kostenberechnung des Amtes für Straßenbau (Sachgebiet 10182) liegt bei 437.586,28 EUR.
Beschluss 2025/078 Vorhaben - Los 502 Außenanlagenbau - für die Errichtung eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens in der Jahnstraße 24a, 04552 Borna
Der Bau- und Vergabeausschuss ermächtigt, den Landrat, nach durchgeführtem Vergabeverfahren den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot (entsprechend der Begründung maximal in Höhe der Kostenberechnung zzgl. max. 10 %) zu vergeben.
IV. Bekanntmachung der vom Kreistag in seiner Sitzung am 10.09.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/062 Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe zur Beschaffung von Komponenten eines Fachinformationssystems für die automatisierte Betriebsdatenerfassung im Straßendienst der Landkreise im Freistaat Sachsen (*)
| Der Kreistag beschließt: | |
| 1. | die Übertragung der Durchführung des Vergabeverfahrens bis zum Vergabevorschlag von Komponenten eines Fachinformationssystems (FIS) für die automatisierte Betriebsdatenerfassung im Straßenbetriebsdienst an den Landkreis Meißen auf der Grundlage der im Entwurf vorliegenden Zweckvereinbarung (Anlage 1). |
| 2. | die Beauftragung des Landrates, eventuell erforderliche Endverhandlungen zum vorliegenden Entwurf der Vereinbarung zu führen und die entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Der Landrat ist befugt, im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß Hauptsatzung, Änderungen in der Zweckvereinbarung ohne erneute Zustimmung der zuständigen Gremien umzusetzen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die Endfassung der Vereinbarung ist den Mitgliedern des Ältestenrates in Schriftform und dem Kreistag in Berichtsform zur Kenntnis zu geben. |
Beschluss 2025/064 Ablehnung der Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit aus wichtigem Grund durch einen Kreisrat
| Der Kreistag | |
| 1. | stellt für Herrn Kreisrat Dr. Sebastian Schmuck das Vorliegen eines, zur Ablehnung der Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit berechtigenden, wichtigen Grundes gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen fest. |
| 2. | stellt das Ausscheiden von Herrn Dr. Sebastian Schmuck aus dem Kreistag des Landkreises Leipzig fest. |
Beschluss 2025/065 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Kommunalen Eigenbetriebes "Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig" 2. Entlastung der Betriebsleitung
Der Kreistag beschließt
| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses 2024 | ||
| 1.1. | Bilanzsumme | 16.065.814,11 EUR | |
| 1.1.1. | davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
| - | das Anlagevermögen | 11.453.937,90 EUR |
| - | das Umlaufvermögen | 4.607.738,12 EUR |
| - | Rechnungsabgrenzungsposten | 4.138,09 EUR |
| 1.1.2. | davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
| - | das Eigenkapital | 8.848.289,30 EUR |
| - | die Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen | 3.843.088,00 EUR |
| - | die Rückstellungen | 2.230.263,06 EUR |
| - | die Verbindlichkeiten | 1.054.949,03 EUR |
| - | die Rechnungsabgrenzungsposten | 89.224,72 EUR |
| 1.2. | Jahresergebnis | 0,00 EUR | |
| 1.2.1. | Summe der Erträge | 10.680.052,09 EUR | |
| 1.2.2. | Summe der Aufwendungen | 10.680.052,09 EUR | |
2. Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2024
Die Betriebsleitung des Kommunalen Eigenbetriebes „Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig“ wird für das Geschäftsjahr 2024 entlastet.
Beschluss 2025/071 Wirtschaftsplan 2026 für den kommunalen Eigenbetrieb "Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig" (*)
Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan 2026 für den Kommunalen Eigenbetrieb „Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig” entsprechend der beigefügten Anlage.
Beschluss 2026/067 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst im Landkreis Leipzig in der Fassung der 7. Änderung vom 10.09.2025
- 7. Änderung der Benutzungsgebührensatzung - (**)
Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst im Landkreis Leipzig in der Fassung der 7. Änderung vom 10.09.2025 - 7. Änderung der Benutzungsgebührensatzung -.
Beschluss 2025/068 Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 2024 (SächsGVBl. S. 289) (*)
Der Kreistag beschließt die Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 2024 für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 gemäß der beigefügten Anlage.
Beschluss 2025/069 Wirtschaftsplan 2026 für den Kommunalen Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" (*)
Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan 2026 für den Kommunalen Eigenbetrieb „Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“ entsprechend der beigefügten Anlage.
Beschluss 2025/072 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Kommunalen Eigenbetriebes "Rettungsdienst und Brandschutz" und zum Umgang mit dem Jahresfehlbetrag 2. Entlastung der Betriebsleitung (**)
Der Kreistag stellt den Jahresabschluss des Kommunalen Eigenbetriebes „Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“ für das Wirtschaftsjahr 2024 entsprechend der beigefügten Anlage fest und entastet die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024.
Beschluss 2025/077 Zweckvereinbarung zur Übertragung der Durchführung der Aufgabe der Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen nach dem Wohngeldgesetz ab 01.01.2026(**)
Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen nach dem Wohngeldgesetz“ und beauftragt den Landrat zur Unterzeichnung der Vereinbarung.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der analogen Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Borna sowie der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschluss 2025/081 Sitzungskalender 2026 des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse (**)
| Der Kreistag beschließt: | |
| 1. | im Jahr 2026 die regelmäßigen Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse zu den im als Anlage beigefügten Sitzungskalender 2026 ausgewiesenen Terminen durchzuführen. |
| 2. | den Beiräten die im als Anlage beigefügten Sitzungskalender 2026 aufgeführten Termine für die Sitzungen der Beiräte vorzuschlagen. |
| 3. | Die regelmäßigen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse finden im Jahr 2026 in der Großen Kreisstadt Borna statt; sie beginnen in der Regel um 17.00 Uhr. |
Beschluss 2025/083 Teilfortschreibung erneuerbare Energien
| Der Kreistag beschließt: | |
| 1. | Der Landkreis Leipzig soll bei künftigen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen alle im Rahmen seines Beurteilungs- und Ermessensspielraums bestehenden Möglichkeiten nutzen, um Genehmigungen zu begrenzen oder zu versagen. |
| 2. | Der Landkreis Leipzig soll beim Bund auf die im Koalitionsvertrag vom 09.04.2025 verankerte Evaluierung der Flächenziele für 2032 hinwirken. Der Landkreis Leipzig soll im Rahmen der Änderung des Landesplanungsgesetzes des Freistaates Sachsen darauf hinwirken, dass die Flächenbeitragswerte dem Windflächenbedarfsgesetz entsprechen und damit der Flächenbeitragswert 1,3 v.H. im Jahr 2027 beträgt. |
Beschluss A-2025/027 Moratorium sämtlicher Windkraftvorhaben im Landkreis Leipzig
Der Kreistag möge beschließen:Der Landkreis Leipzig beantragt beim Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen ein sofortiges Moratorium aller geplanten Windkraftvorhaben im Landkreis Leipzig. Dieses soll gelten, bis auf der Bundesebene die Evaluierung und auf der Landesebene das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
Beschluss A-2025/020 Antrag zur Änderung der S-Bahn Verbindungen
| Der Kreistag beauftragt den Landrat als Vertreter des Landkreises Leipzig im Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) auf die Umsetzung nachfolgenden Leistungen der S-Bahnen für das Jahr 2026 hinzuwirken: | |
| a. | Für die S-Bahnlinie S5/S5X wird je ein Halt in Großstädteln und Gaschwitz in Abhängigkeit der Baumaßnahmen eingerichtet. |
| b. | Die S-Bahnlinie S 3 verkehrt nach 20 Uhr halbstündlich bis Bahnhof Borna. |
Beschluss A-2025/022 Antrag zur Prüfung von Übertragungsmöglichkeiten der Kreistags- und Ausschusssitzungen per Livestream
| Der Kreistag des Landkreises Leipzig beschließt: | |
| 1. | Die Verwaltung des Landkreises Leipzig wird beauftragt, zu prüfen und umzusetzen, welche Möglichkeiten bestehen, um die Sitzungen des Kreistages im Livestream zu übertragen und/oder aufzuzeichnen und online zu stellen. |
| 2. | Die Verwaltung legt dem Kreistag zu seiner nächsten regulären Sitzung einen Bericht vor, der die verschiedenen technischen Optionen, die Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit, die datenschutzrechtlichen Aspekte, die Möglichkeiten der Archivierung der Sitzungen sowie die mit den verschiedenen Optionen verbundenen Kosten darstellt. |
| 3. | Auf Grundlage des Berichts entscheidet der Kreistag über die konkrete Umsetzung der Livestream-Übertragung und / oder der Aufzeichnung und Onlinestellung. |
Beschluss A-2025/024 dauerhafte Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Bundesflagge
Der Kreistag beschließt: An sämtlichen Dienstgebäuden des Landkreises Leipzig, an denen die baulichen Voraussetzungen gegeben sind, sind dauerhaft und gut sichtbar die Bundesflagge, die Landesflagge sowie die Flagge der Europäischen Union zu hissen. Bei Neubauten von Dienstgebäuden sind die baulichen Voraussetzungen zu schaffen.
Beschluss A-2025/028 Antrag zur Aufnahme der Beschlussvorlage BV-2025/066-1 "Konzept für eine Schwammlandschaft in Kooperation mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)" auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 10.09.2025
| 1. | Der Kreistag zieht die Entscheidung zum "Konzept für eine Schwammlandschaft in Kooperation mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)" mit der BV-2025/066-1 an sich. |
| 2. | Der Beschluss des Kreisausschuss zum "Konzept für eine Schwammlandschaft in Kooperation mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)" mit der BV-2025/066-1 wird aufgehoben. |
| 3. | Der Landrat wird ermächtigt, den Kooperationsvertrag mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) abzuschließen. |
| 4. | Der Landrat wird ermächtigt, eventuell erforderliche redaktionelle Änderungen in dem als Anlage beigefügten Vertragsentwurf ohne weitere Befassung des Kreisausschusses zuzustimmen. |
| 5. | Der Überlassung des Konzeptes von dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) an den Landkreis Leipzig wird zugestimmt. |
V. Bekanntmachungsanordnung
für die vorstehend bekanntgemachten Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse:
| Der | |
| - | Ausschuss für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 25.08.2025, |
| - | Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 27.08.2925, |
| - | Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.08.2025 und |
| - | Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.09.2025 |
die unter den Ziffern I. – IV. vorgenannten Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen und Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) nicht, wenn
| 1. | die Ausfertigung der Satzung oder des Beschlusses nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des Beschlusses verletzt worden sind; | |
| 3. | der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, | |
| 4. | vor Ablauf der vorstehend genannten Frist | |
| a) | die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beschluss beanstandet hat oder |
| b) | die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Borna, den 22.09.2025