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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 19/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

Mit Bescheid vom 01.10.2024 (Az: 2024-0983) wurde für das Bauvorhaben „Errichtung eines Fachmarktzentrums“ auf dem Grundstück in 04654 Frohburg, Flurstück(e) 1289/54, 1288/3, 1287, 1289/34, 546/3, 545/1 der Gemarkung Frohburg, eine Baugenehmigung im Verfahren gemäß § 64 SächsBO (Sächsischen Bauordnung) erteilt.

Die Baugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch

öffentliche Bekanntmachung

den betroffenen Eigentümern (im Sinne § 70 Abs. 3 SächsBO) von Nachbargrundstücken, hier Flurstücke 545/1, 544, 546/3, 1286, 547/12, 1283/4, 1284, 1283/2, 1289/54, 1290/3, 1289/28, 1289/33, 1289/29, 1289/53, 1289/25, 1289/27, 1289/23, 1289/26, 1290/2, 1289/55, 1289/30, 1289/32, 1289/24, 1289/22 der Gemarkung Frohburg und der Flurstücke 129, 166, 165/1 und 169 der Gemarkung Benndorf, zugestellt. Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere wurden keine nachbarrechtlich geschützten Befreiungen oder Abweichungen erteilt.

Für diese Zustellung gilt folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna, oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungs-verfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes zu erheben.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch, signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht.

Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.

Hinweise:

Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörenden Pläne können im Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt, Dienstgebäude Grimma, Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten im Raum Nr. 214 möglich:

- Dienstag

von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

- Donnerstag

von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

- Freitag

von 08:30 - 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.-Nr. 03437 984-1617 erforderlich.

gez. Grit Wagner
stellv. Amtsleiterin Bauaufsichtsamt