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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässerschau am Triftgraben in Nerchau, Stadt Grimma, am 08.02.2024

Gemäß § 93 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) sind oberirdische Gewässer regelmäßig durch die Wasserbehörden zu schauen. Beim Schauen wird der Gewässerrandstreifen mit einbezogen sowie der ordnungsgemäße Zustand der Gewässerbenutzungsanlagen kontrolliert. An der Gewässerschau werden die untere Naturschutzbehörde, die obere Landwirtschaftsbehörde, die untere Forstbehörde, die Fischereibehörde und die Gewässerunterhaltungspflichtigen beteiligt.

Darüber hinaus wird den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, den zur Nutzung des Gewässers Berechtigten, den Fischereiausübungsberechtigten, der Katastrophenschutzbehörde und den anerkannten Naturschutzverbänden Gelegenheit zur Teilnahme an der Gewässerschau gegeben.

Der Landkreis Leipzig als untere Wasserbehörde gibt hiermit folgenden Schautermin bekannt:

Geschaut wird am Donnerstag, den 08.02.2024, der Triftgraben in Nerchau.

Treffpunkt ist um 10 Uhr An der Trift, am Parkplatz der Kleingartenanlage

Die Bediensteten und die Beauftragten der Wasserbehörden sind befugt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten haben die erlaubnisbedürftigen und anzeigepflichtigen Anlagen und die damit zusammenhängenden Einrichtungen zugänglich zu machen. Mit dieser Bekanntgabe wird die Benachrichtigungspflicht von Eigentümern und Nutzungsberechtigten gemäß § 107 Abs. 2 SächsWG zum Betreten der Grundstücke erfüllt.

Für Rückfragen steht im Landratsamt Leipzig, Umweltamt, Sachgebiet Wasser/Abwasser, Frau Leeser, Tel.: 03437 9841905 zur Verfügung.

gez. Tina König
Amtsleiterin Umweltamt