Der Landkreis Leipzig hat für die Amtsperiode 2025 bis 2029 zwei Einwohner/innen des Landkreises Leipzig zur Wahl als ehrenamtliche Richter/innen in der Sächsischen Sozialgerichtsbarkeit vorzuschlagen.
Ehrenamtliche/r Richter/in beim Sozialgericht kann werden, wer Deutsche/r ist, das 25. Lebensjahr vollendet hat und nicht aus bestimmten Gründen vom Amt ausgeschlossen ist.
Weiterführende Informationen zum Inhalt der Tätigkeit und möglichen Ausschlussgründen finden Sie hier:
https://www.justiz.sachsen.de/lsg/ehrenamtliche-richter-3978.html
Eine Bewerbung ist nur schriftlich möglich. Für Bewerbungen verwenden Sie bitte ausschließlich das auf unserer Homepage eingestellte Formular und senden dies zusammen mit allen ebenfalls beigefügten Erklärungen bis zum 21.03.2024 vollständig ausgefüllt an das Landratsamt Landkreis Leipzig, Büro des Kreistages, Stauffenbergstr. 4 in 04552 Borna.
Den entsprechenden Link zum Formular finden Sie unter: www.LandkreisLeipzig.de, Suchbegriff: „Sozialrichter“