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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 21/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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„Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässerschau Leitenbach Schönbach/Sermuth am 15.12.2025

Gemäß § 93 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) sind oberirdische Gewässer regelmäßig durch die Wasserbehörden zu schauen. Beim Schauen wird der Gewässerrandstreifen mit einbezogen sowie der ordnungsgemäße Zustand der Gewässerbenutzungsanlagen kontrolliert. An der Gewässerschau werden die untere Naturschutzbehörde, die obere Landwirtschaftsbehörde, die untere Forstbehörde, die Fischereibehörde und die Gewässerunterhaltungspflichtigen beteiligt.

Darüber hinaus wird den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, den zur Nutzung des Gewässers Berechtigten, den Fischereiausübungsberechtigten, der Katastrophenschutzbehörde und den anerkannten Naturschutzverbänden Gelegenheit zur Teilnahme an der Gewässerschau gegeben.

Der Landkreis Leipzig als untere Wasserbehörde gibt hiermit folgenden Schautermin bekannt:

Geschaut wird am Montag, den 15.12.2025, der Leitenbach in Schönbach und Sermuth

Treffpunkt ist um 9:00 Uhr in Schönbach, Straße Zum Stausee/Querung mit Leitenbach.

Die Bediensteten und die Beauftragten der Wasserbehörden sind befugt, zur Durchführung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten haben die erlaubnisbedürftigen und anzeigepflichtigen Anlagen und die damit zusammenhängenden Einrichtungen zugänglich zu machen. Mit dieser Bekanntgabe wird die Benachrichtigungspflicht von Eigentümern und Nutzungsberechtigten gemäß § 107 Abs. 2 SächsWG zum Betreten der Grundstücke erfüllt.

Für Rückfragen steht im Landratsamt Leipzig, Umweltamt, Sachgebiet Wasser/Abwasser, Frau Leeser, Tel.: 03437 9841905, zur Verfügung.

Tina König
Amtsleiterin Umweltamt