| Hinweis: | |
| - | Die mit (*) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Anlagen, die nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung sind. |
| - | Die mit (**) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Satzungen oder Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse oder sonstige Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls nochmals separat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und/oder öffentlich ausgelegt werden. |
Beschluss 2025/087 Illegale Abfallablagerungen - Vergabe Rahmenvertrag Containergestellung LKL-UWA-2025-0089
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Vergabe des Rahmenvertrages zur Containergestellung für die Entsorgung illegaler Abfallablagerungen im Landkreis Leipzig in 3 Losen mit einer Laufzeit von 2 Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr, Vergabenummer LKL-UWA-2025- 0089, beginnend ab 2026.
Zu Los 1 an die WKE Entsorgungs- und Recycling GmbH, Am Wasserwerk 10, 04519 Rackwitz, Bruttowertungssumme: 360.340,33 €;
Zu Los 2 an die Becker Umweltdienste GmbH, Sandstraße 116, 09114 Chemnitz, Bruttowertungssumme: 104.284,58 €;
Zu Los 3 an die Becker Umweltdienste GmbH, Sandstraße 116, 09114 Chemnitz, Bruttowertungssumme: 148.015,77 €.
Die vorgenannten Bruttowertungssummen stellen den Betrag pro Los für 4 Jahre als Gesamtlaufzeit des Vertrages dar.
Beschluss 2025/096 Rahmenvertrag zur Lieferung und Montage von Büromöbeln
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von Büromöbeln an die Firma Leik Leipzig GmbH Weißenfelser Str. 84 04229 Leipzig mit einem Auftragswert von 152.384,34 € zu vergeben.
Beschluss 2025/099 Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben - Los 315 Malerarbeiten - für die Errichtung eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens in der Jahnstraße 24a, 04552 Borna
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag für das Los 315 Malerarbeiten (LKL-LuK-2025-0132) für die Errichtung eines Dokumentationszentrums zur Regional- und Wirtschaftsgeschichte Sachsens – Jahnstraße 24a in 04552 Borna an die Firma: Steffen Belter GmbH Bahnhofstraße 21 07607 Eisenberg zu vergeben. Der Auftragswert beträgt 205.992,31 Euro brutto. (inkl. 5 % Nachlass).
Beschluss 2025/085 Investitionsprogramm - Barrierefreies Bauen 2026 "Lieblingsplätze für alle" (*)
Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur beschließt die in der Anlage 1 aufgeführten behindertengerechten Investitionsmaßnahmen 1 bis 16, welche über das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2026 „Lieblingsplätze für alle“ finanziert werden sollen, einschließlich der Vergabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Landkreis Leipzig in Höhe von maximal 292.800 Euro.
Beschluss 2025/097 Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung im Landkreis Leipzig im Planungszeitraum 2025-2028 (*)
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die als Anlage (Bearbeitungsstrand: 09/2025) beigefügte Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung im Landkreis Leipzig für den Planungszeitraum 08/2025 bis 07/2028.
Beschluss 2025/074 Förderung von Projekten zur Stärkung der kommunalen Jugendhilfearbeit im Landkreis Leipzig im Haushaltsjahr 2025 - Verteilung zusätzlicher Mittel
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die zusätzlich bewilligten Landesmittel zur Stärkung der kommunalen Jugendhilfearbeit im Landkreis Leipzig im Haushaltsjahr 2025 für folgende Projekte zu verwenden:
| Nr | Bereiche KJSG | Projektträger | Projekt | geplante Ausgaben |
| 1 | Inklusion/ Beteiligung | Jugendamt | Informations- und Merkblätter, Bescheide in einfacher Sprache | 3.000,00 EUR |
| 2 | Prävention/Beteiligung/ Beratung | Jugendamt | Öffentlichkeitsarbeit Jugendamt (Familienkalender, Flyer ehrenamtliche Vormundschaft, Wegweiser Eingliederungshilfe) | 6.000,00 EUR |
| 4 | Prävention | Jugendarbeit | Maßnahmen derJugendverbandsarbeit und OKJA mit präventivem Charakter (Ferienprogramm/ Kinder- undJugenderholung) | 59.334,57 EUR |
| Geplante Gesamtausgaben: 68.334,57 € | |||
Beschluss 2025/084 Annahme von Spenden
Der Kreisausschuss beschließt die Annahme von Spenden der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH, Großpösna im Haushaltjahr 2025 in Höhe von 15.000,00 EUR zur Förderung des Klimaschutzes im Landkreis Leipzig.
Beschluss 2025/084 Stundung einer Forderung
Der Kreisausschuss beschließt für die Forderung in Höhe von 28.396,01 EUR gegenüber Frau S., wohnhaft in 04808 Wurzen, die Stundung einer Forderung über einen Zeitraum von 36 Monaten mit einer monatlichen Rate von 100,00 EUR und einer Schlussrate i. H. v. 24.896,01 EUR ab 05.12.2025 zu gewähren.
Diese Forderung betrifft folgende Kassenzeichen:
| Kassenzeichen: | Bezeichnung der Forderung |
|
| J60051544 J60051556 J60051571 J60051575 J60051581 J60051599 J60051604 J60051605 J60051615 J60051619 J60051625 J60051633 | Alle Forderungen betreffen: Bürgergeld Rückforderung ALG II §50 SGB X (Regelleistung, Kosten der Unterkunft, Kranken- und Pflegeversicherung) | 579,05 EUR 1.122,20 EUR 1.802,87 EUR 2.404,22 EUR 2.428,99 EUR 2.336,21 EUR 2.503,79 EUR 2.512,78 EUR 2.073,63 EUR 2.365,76 EUR 2.708,04 EUR 5.558,47 EUR |
Beschluss 2025/088 Unbefristete Niederschlagung einer Forderung
Beschlusstext:
Der Kreisausschuss beschließt die Forderung in Höhe von 16.829,89 € gegenüber dem Freistaat Sachsen als Rechtsnachfolger des Herrn P. unbefristet niederzuschlagen.
für die vorstehend bekanntgemachten Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse:
| Der | |
| - | Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.10.2025, |
| - | Ausschuss für Soziale Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 05.11.2025, |
| - | Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2025, |
| - | Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2025 |
die unter den Ziffern I. – IV. vorgenannten Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen und Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) nicht, wenn
| 1. | die Ausfertigung der Satzung oder des Beschlusses nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des Beschlusses verletzt worden sind; | |
| 3. | der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, | |
| 4. | vor Ablauf der vorstehend genannten Frist | |
| a) | die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beschluss beanstandet hat oder |
| b) | die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Borna, den 17.11.2025