Gemäß § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen wird die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan
vom 28.11.2025 bis 08.12.2025
elektronisch auf der Homepage des Landkreises Leipzig über folgenden Link öffentlich ausgelegt:
Finanzverwaltung - Landkreis Leipzig Haushaltssatzung mit Haushaltsplan.
Bei Bedarf kann die Haushaltssatzung 2025 und 2026 und der Haushaltsplan in dieser Zeit auch während der Öffnungszeiten an folgendem Auslegungsort eingesehen werden:
Landratsamt Landkreis Leipzig
Finanzverwaltung
Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna
Haus 2, Zimmer 2.0.8.
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Datum vom 14.11.2025 einen Bescheid zur Genehmigung für das Haushaltsjahr 2026 erlassen:
| 1. | Der in § 2 der am 30. April 2025 beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 2.000.000 EUR wird genehmigt. |
| 2. | Die unter der Nummer 1 dieses Bescheides erteilte Genehmigung wird verbunden mit folgenden Auflagen: |
| 2.1. | Die genehmigten Kredite dürfen nur zur Finanzierung bzw. Leistung von notwendigen Auszahlungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung, für wirtschaftliche Investitionen oder zum Zweck der Darlehensvergabe an kommunale Einrichtungen und Unternehmen in Anspruch genommen werden. |
| 2.2. | Der Landkreis Leipzig bleibt zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet. Das Haushaltsstrukturkonzept ist der Landesdirektion Sachsen spätestens mit dem Haushalt für das Haushaltsjahr 2028, im Fall einer Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2027/2028 spätestens mit dem Haushalt für das Haushaltsjahr 2029, vorzulegen. |
| 2.3. | Der Landkreis Leipzig hat – ungeachtet eventueller Berichtspflichten der Landkreisverwaltung gegenüber dem Kreistag – im Haushaltsjahr 2026 gegenüber der Landesdirektion Sachsen jeweils innerhalb eines Monats zum Stand 30. Juni 2026 und 31. Dezember 2026 über den Haushaltsvollzug und die voraussichtliche Haushaltsentwicklung zum Jahresende sowie zum Stand der Inanspruchnahme des Kassenkredits und zur Höhe der angefallenen Zinsaufwendungen zu berichten. In diesen Berichten sind ebenfalls die Ergebnisse der eigenverantwortlich geprüften und ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen darzustellen. |
| 3. | Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen wird vorbehalten. |
Hinweis der Verwaltung des Landkreises zu Abweichungen zwischen beschlossener Haushaltssatzung und Daten des Haushaltsplanes:
Im Rahmen der Kreistagssitzung am 30.04.2025 wurden zwei Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf angenommen. Dies betrifft zum einen den Haushaltsansatz für die Schulsozialarbeit. Anstatt der ursprünglich geplanten Reduzierung des Stellenumfangs auf 0,75 VzÄ wurde vom Kreistag eine Stellenreduzierung auf 0,9 VzÄ beschlossen. Zum anderen hat sich der Kreistag mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass es in den beiden Planjahren abweichend vom Planentwurf keinen Stellenaufwuchs geben wird.
Borna, den 21.11.2025
*(2025 siehe Bekanntmachung im Amtsblatt vom 09.07.2025)