Öffentliche Bekanntmachung eines Vorbescheides
Mit Bescheid vom (Az: 2024-0609) wurde für das Bauvorhaben „Errichtung Einfamilienhaus mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück in 04808 Wurzen, Flurstück(e) 1536/1 der Gemarkung Wurzen, eine Vorbescheid gemäß § 75 SächsBO (Sächsischen Bauordnung) erteilt.
Der Vorbescheid wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch
öffentliche Bekanntmachung
den betroffenen Eigentümern (im Sinne § 70 Abs. 3 SächsBO) von Nachbargrundstücken, hier Flurstücke 1537, 1536d, 1535m, 1535d, 1535e, 1535f der Gemarkung Wurzen, zugestellt. Der Bescheid war zu erteilen, weil das Vorhaben den im Vorbescheidsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht (§ 72 Abs. 1 SächsBO). Als Eigentümer eines Nachbargrundstückes wird Ihnen der Bescheid gemäß § 70 Abs. 3 SächsBO zugestellt.
Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere wurden keine nachbarrechtlich geschützten Befreiungen oder Abweichungen erteilt.
Für diese Zustellung gilt folgende
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna, oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes zu erheben.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch, signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht.
Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.
Hinweise:
Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.
Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörenden Pläne können im Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt, Dienstgebäude Grimma, Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten im Raum Nr. 210 möglich:
| - Dienstag | von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| - Donnerstag | von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| - Freitag | von 08:30 - 12:00 Uhr |
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.-Nr. 03437/984-1609 erforderlich.