Im Landkreis Leipzig wird zum 1. Juli 2024 der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für die Dauer von 5 Jahren neu gebildet.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in § 193 Baugesetzbuch sowie in der Sächsischen Gutachterausschussverordnung beschrieben.
Neben dem Vorsitzenden, seiner Stellvertreter und zweier Mitglieder der Finanzverwaltung sollen 21 Sachverständige, darunter drei landwirtschaftliche und drei Sachverständige mit Erfahrungen in Sanierungsgebieten, als ehrenamtliche Gutachter vom Landrat bestellt werden.
Jeder Interessierte, auch derjenige, der bereits Mitglied im Gutachterausschuss war, kann sich bewerben. Eine wiederholte Bestellung als Gutachter ist zulässig.
Die ehrenamtlichen Gutachter kommen aus verschiedenen Berufsgruppen und sind in der Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren. Unter ihnen sollen sich Personen mit besonderer Sachkunde für die verschiedenen Grundstücksarten und Gebietsteile im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses befinden. Folgende Berufsgruppen kommen insbesondere in Frage:
| • | Öffentlich bestellte oder vereidigte bzw. zertifizierte Immobilienbewertungssachverständige |
| • | Architekten und Bausachverständige |
| • | Vermessungsingenieure mit Erfahrung in der Verkehrswertermittlung von Grundstücken |
| • | Immobilienmakler |
| • | Bankfachleute, die mit der Finanzierung von Immobilien oder der Immobilienbewertung und -vermittlung beschäftigt sind |
| • | Fachleute aus der Immobilienwirtschaft |
| • | Landwirtschaftliche Sachverständige |
Zum Mitglied des Gutachterausschusses darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters ausgeschlossen ist.
Die wesentlichen Auswahlkriterien sind Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde in der Wertermittlung und mit den Aufgaben der Gutachterausschüsse sowie die Bereitschaft, seine Befähigung auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Kenntnis des regionalen Grundstücksmarktes wird erwartet.
Interessenten für die ehrenamtliche Mitarbeit im Gutachterausschuss für Grundstückswerte können ihre aussagekräftigen Bewerbungen bis zum 30. April 2024 an das
Landratsamt Landkreis Leipzig
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
richten.
| Den Bewerbungen sind beizufügen: | |
| • | Lebenslauf |
| • | Qualifizierungs- und Fortbildungsnachweise |
| • | Sofern nicht bereits vorliegend, ein selbstverfasstes Sachverständigengutachten (möglichst Verkehrswertgutachten), ersatzweise eine aktuelle Ausarbeitung aus der beruflichen oder gutachterlichen Tätigkeit |
| • | Erklärung, dass der Bewerber nicht nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters ausgeschlossen ist |