Mit Bescheid vom 13.02.2024 (Az: 2004-1600-3) wurde für das Bauvorhaben „Antrag auf Verlängerung des erteilten Vorbescheides: Neubau einer Wohnanlage / 2. Tektur“ auf dem Grundstück in 04451 Borsdorf, Flurstücke 44/1, 45/2 (neu 44/3) der Gemarkung Panitzsch eine Verlängerung des Vorbescheides im Verfahren gemäß § 75 SächsBO (Sächsischen Bauordnung) erteilt.
Die Verlängerung des Vorbescheides wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch
öffentliche Bekanntmachung
den betroffenen Eigentümern (im Sinne § 70 Abs. 3 SächsBO) von Nachbargrundstücken, hier Flurstücke 43, 45/1 und 47/1 der Gemarkung Panitzsch zugestellt. Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere wurden keine nachbarrechtlich geschützten Befreiungen oder Abweichungen erteilt.
Für diese Zustellung gilt folgende
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna, erhoben werden. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments erhoben werden, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) „Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt“ zu richten ist.
Hinweise:
Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.
Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörenden Pläne können im Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt, Dienstgebäude Grimma, Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4 innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten im Raum Nr. 227 möglich:
| - | Dienstag | von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| - | Donnerstag | von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| - | Freitag | von 08:30 - 12:00 Uhr |
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.-Nr. 03437 984-1649 erforderlich.