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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 4/2023
Informationen aus dem Landkreis
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Bekanntmachung von Beschlüssen des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner beschließenden Ausschüsse gemäß § 3 Absatz 4 und 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen

Hinweis:

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Die mit (*) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Anlagen, die nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung sind.

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Die mit (**) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Satzungen oder Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse oder sonstige Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls nochmals separat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und/oder öffentlich ausgelegt werden.

I. Bekanntmachung der vom Kreistag in seiner Sitzung am 01.03.2023 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2023/017: Feststellung des Ausscheidens eines Kreisrates aus dem Kreistag des Landkreises Leipzig: Der Kreistag stellt bezüglich des Kreisrates Manfred Heinz das Ausscheiden aus dem Kreistag des Landkreises Leipzig fest.

Beschluss 2023/019: Feststellung des Verlustes der Wählbarkeit und des Ausscheidens eines Kreisrates aus dem Kreistag des Landkreises Leipzig: Der Kreistag stellt bezüglich des Kreisrates Bodo Walther

1.

den Verlust der Wählbarkeit in den Kreistag des Landkreises Leipzig sowie

2.

das Ausscheiden aus dem Kreistag des Landkreis Leipzig fest.

Beschluss 2023/023 Geschäftsführer der Muldentalkliniken GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft, HRB 20554 ("Muldentalkliniken GmbH"): Der Kreistag beschließt: Der Kreistag beauftragt den Landrat zum Verfahren der Vorauswahl eines neu zu bestellenden Geschäftsführers und zur Vorlage der Bestellung an den nächstmöglichen Kreistag. Der Geschäftsführer ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Muldentalkliniken GmbH durch den Kreistag zu bestellen. Nach § 3 Abs. 1 der Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung des Aufsichtsrates hat der Aufsichtsrat die Pflicht der Vorberatung.

Beschluss 2023/024 Geschäftsführer der Soziale Dienste Muldental gGmbH (HRB 22621) und Servicegesellschaft Muldental mbH (HRB 22944): Der Kreistag beauftragt den Landrat zum Verfahren der Vorauswahl eines neu zu bestellenden Geschäftsführers und zur Vorlage der Bestellung an den nächstmöglichen Kreistag. Der Geschäftsführer ist nach § 9 des Gesellschaftsvertrages der Soziale Dienste Muldental gGmbH in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Muldentalkliniken GmbH durch den Kreistag zu bestellen.

Beschluss 2023/001 Wirtschaftsplan 2023 des Kommunalen Eigenbetriebes "Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig" (*) (**): Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan 2023 für den Kommunalen Eigenbetrieb „Bildung und Kultur des Landkreises Leipzig“ entsprechend der beigefügten Anlage.

Beschluss 2023/005 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023/2024 des Landkreises Leipzig (*) (**): Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 für den Landkreis Leipzig.

Beschluss 2023/002 Beschluss über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses des Landkreises Leipzig für die Jahre des Doppelhaushaltes 2023/2024: Der Kreistag beschließt: In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 61 Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Landkreisordnung - SächsLKrO) i. V. m. § 88b Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO) auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zu verzichten.

Beschluss 2023/011 Ermächtigung des Jugendamtes zur Bewirtschaftung der Produktsachkonten für die Förderung des Präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen im Landkreis Leipzig hier: Förderung im Haushaltsjahr 2023: Der Kreistag beschließt, der Verwaltung die Ermächtigung zur Bewirtschaftung der folgenden Produktsachkonten für die Zeit der im Haushaltsjahr 2023 geltenden vorläufigen Haushaltsführung zu erteilen:

Die Haushaltsansätze sind im Doppelhaushalt 2023/2024 in der entsprechenden Höhe veranschlagt.

Beschluss 2023/014 Turnusmäßige Aktualisierung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) ab 01.04.2023 für Leistungsbeziehende nach SGB II und XII im Landkreis Leipzig: Der Kreistag beschließt: Die Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) im Landkreis für Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) werden ab 01.04.2023 wie folgt festgesetzt:

* Bedarfsgemeinschaft

Grundsätzlicher Hinweis

Die Zuordnung der Personenzahl zu angemessener Wohnungsgröße erfolgt gemäß Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnraum in Sachsen (RL gMW).

Eine Über- oder Unterschreitung der angegebenen Wohnflächenhöchstgrenzen und/oder der daraus ableitbaren Quadratmeterpreise ist unschädlich, wenn der maßgebliche maximale Richtwert nicht überschritten wird.

Gemeindezuordnungen in den Vergleichsräumen Landkreis Ost, Mitte und West

1 --

Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Lossatal, Machern, Thallwitz, Trebsen, Wurzen

2 --

Bad Lausick, Belgershain, Colditz, Frohburg, Geithain, Kitzscher, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein

3 --

Böhlen, Elstertrebnitz, Groitzsch, Großpösna, Neukieritzsch, Pegau, Regis Breitingen, Rötha, Zwenkau

Beschluss 2023/012 Weiterführung des Projektes „Unternehmen Revier“: Der Kreistag beschließt

1.

die Weiterführung des Projektes, Unternehmen Revier“ bis 2027 mit der finanziellen Einordnung der Mittel in den Haushaltsjahren 2023 bis 2027 sowie

2.

die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2022.

Beschluss 2023/013 Umsetzung des Projektes GeRI Gestaltung Resilienter Infrastrukturen in Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Leipzig, KEK 2030: Der Kreistag beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes Landkreis Leipzig, KEK 2030, das Projekt GeRI Gestaltung Resilienter Infrastrukturen, vorbehaltlich des Eingangs des Zuwendungsbescheides, umzusetzen.

Die Gesamtsumme des Projektes entsprechend Förderantrag beträgt insgesamt 574.179,00 Euro.

Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu 90 Prozent, in Höhe von 516.679,00 Euro, gefördert.

Der Eigenanteil beläuft sich auf insgesamt 57.500 Euro und wird ausschließlich durch die Finanzierung des Stammpersonals durch den Landkreis Leipzig geleistet. Es bedarf keiner Bereitstellung finanzieller Mittel seitens des Landkreises.

Der Landrat wird zur Beauftragung und Vergabe der Leistungen entsprechend dem vorliegenden Aufgaben- und Finanzierungsplan ermächtigt, der die Grundlage des Förderantrages bildet.

Der Beschluss ergeht vorbehaltlich dem Eingang des Zuwendungsbescheides. Das BBSR hat für die Jahre

2023

229.779,00 Euro,

2024

197.817,00 Euro und

2025

146.583,00 Euro

in Aussicht gestellt. Im Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 ff. sind die finanziellen Mittel für das Projekt eingestellt.

Beschluss 2023/022 K 7926, Ausbau Ortsdurchfahrt Oelzschau, Bauabschnitte 2.1 und 2.2 hier: Ermächtigung zum Vorgriff auf den Doppelhaushalt 2023/2024 sowie Bereitstellung einer außerplanmäßigen Ausgabe in 2023 für die Baumaßnahme: Der Kreistag ermächtigt die Landkreisverwaltung, während der vorläufigen Haushaltführung die Ausschreibung und Beauftragung der Gemeinschaftsmaßnahme K 7926, Ausbau der Ortsdurchfahrt Oelzschau, Bauabschnitte 2.1 und 2.2 zu veranlassen. Darüber hinaus wird der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung im Haushalt 2023 (durch Aufstockung der Fördermittel aus dem FAG § 20 a) zugestimmt.

II. Bekanntmachung der vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 08.02.2023 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2023/004 Annahme von Spenden für die Unterstützung des Berufsorientierungsprojektes "Komm auf Tour": Der Kreisausschuss beschließt die Annahme von Spenden (Geld- und Sachspenden) für die Unterstützung des Berufsorientierungsprojektes „Komm auf Tour“ von verschiedenen im Landkreis ansässiger Firmen zur Förderung der Berufsbildung.

Beschluss 2023/007 Verkauf des Schullandheimes Bennewitz: Der Kreisausschuss beschließt: Der Landrat wird ermächtigt, das Schullandheim Bennewitz - ein mit Mehrzweckgebäuden bebautes Grundstück in 04828 Bennewitz, Waldwinkel 2 - zum Verkehrswert von mindestens 280.000 Euro (entsprechend dem Verkehrswert-Gutachten vom 30.03.2022) an den DRK Kreisverband Muldental e. V. zu veräußern.

III. Bekanntmachung der vom Bau- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2022 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2022/122 Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben - Los Freianlagen - für den Umbau und Erweiterung Haus 3A der Robinienhof-Schule Borna: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Vergabe von Bauleistungen für das Los Freianlagen (LKL-2022-0213) für den Umbau und die Erweiterung von Haus 3A der Robinienhof-Schule Borna - Pawlowstraße 2 in 04552 Borna an die Firma: Bogala GmbH, Am Wilhelmschacht 17A, 04552 Borna, zu vergeben. Der Auftragswert beträgt 130.682,11 Euro brutto.

Beschluss 2022/123 Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial an die Firma H. Kreller GmbH, Chemnitzer Straße 3, 09573 Augustusburg, mit einem Auftragswert von 180.822,19 € zu vergeben.

IV. Bekanntmachung der vom Bau- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung am 09.02.2023 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2023/006 Vergabe Umsetzung "Digitalpakt Schulen" - BSZ Wurzen - Gebäudeverkabelung -: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der Wertungskriterien 100 % Preis den Auftrag der Firma Spie Information & Communication Services GmbH, Mommsenstraße 1, 04329 Leipzig, zu vergeben. Der Auftragswert beträgt 306.477,36 € brutto.

Beschluss 2023/020 Vergabe Reinigung Verwaltungskomplex Stauffenbergstraße 4 in 04552 Borna: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Vergabe von Reinigungsleistungen (Los 1 Unterhaltsreinigung und Schmutzfangmatten) für den Verwaltungsstandort Borna, Stauffenbergstraße vom 01.06.2023 - 31.12.2023 zzgl. Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr an die Firma Götz-Gebäudemanagement Sachsen - Thüringen GmbH mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 464.144,26 Euro.

Beschluss 2023/018 Erteilung einer Einzel-Maßnahmegenehmigung inkl. Durchführungsermächtigung für das Vergabeverfahren zur Beschaffung der Möblierung des Erweiterungsneubaus Robinienhof-Schule Borna, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Erteilung einer Einzel-Maßnahmegenehmigung inklusive Durchführungsermächtigung für das Vergabeverfahren zur Beschaffung der Möblierung des Erweiterungsneubaus Robinienhof-Schule Borna mit einem Gesamtvolumen von 306.400 EUR.

V. Bekanntmachung der vom Bau- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung am 01.03.2023 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2023/025 Vergabe einer Fachsoftwarelösung für die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Leipzig - LKL-2022-0077: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Lieferung und Implementierung einer Fachsoftwarelösung zur Unterstützung der digitalen Bearbeitung der Leistungen der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Leipzig (Vergabenummer LKL-2022-0077) an die Firma CABS-GmbH, Bernhardstraße 66, 09126 Chemnitz, mit einer Bruttoauftragssumme von 339.549,84 € zu vergeben.

VI. Bekanntmachung der vom Bau- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung am 16.03.2023 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2023/015 Erteilung einer Einzel-Maßnahmegenehmigung inkl. Durchführungsermächtigung für das Vergabeverfahren zur Erneuerung der Datensicherungshardware, inklusive Lizenzen für das Landratsamt.: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Erteilung einer Einzel-Maßnahmegenehmigung inkl. Durchführungsermächtigung für das Vergabeverfahren zur Erneuerung der Datensicherungshardware, inklusive Lizenzen für das Landratsamt mit einem geschätzten Volumen von 235.000 EUR.

Beschluss 2023/026 Lieferung eines Kombinationsmähgerätes für eine Straßenmeisterei des Landkreises Leipzig: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, den Auftrag zur Lieferung eines Kombinationsmähgerätes an die Firma Henne Nutzfahrzeuge GmbH, Hans-Grade-Straße 2, 04509 Wiedemar, zu vergeben. Auftragswert: 120.682,85 EUR

Beschluss 2023/037 Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben Digitale Schulen - Los Gebäudeverkabelung - für das Berufliche Schulzentrum Leipziger Land in Böhlen: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Vergabe von Bauleistungen für das Los Gebäudeverkabelung (LKL-2023-0007) für die Maßnahme Digitale Schulen - Berufliches Schulzentrum Leipziger Land, Röthaer Straße 44 in 04564 Böhlen an die Firma: SPIE Information & Communication Services GmbH Mommsenstraße 1 04329 Leipzig zu vergeben. Der Auftragswert beträgt 269.430,26 Euro brutto.

VII. Bekanntmachung der vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 07.02.2023 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2023/009 Übertragung der Leistung "Teilhabe an Bildung - Schulbegleitung nach §112 SGB IX" in Form des fallabhängigen Poolmodells an der Waldschule Grimma: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übertragung der Leistung Teilhabe an Bildung - Schulbegleitung - nach § 112 SGB IX in Form des fallabhängigen Poolmodells an der Waldschule Grimma an die Soziale Dienste Muldental gGmbH, Kutusowstraße 70, 04808 Wurzen.

Beschluss 2023/010 Förderung der Projekte des Rahmenkonzeptes "Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen im Landkreis Leipzig" für das Haushaltsjahr 2023: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung der Projekte des Rahmenkonzeptes „Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen im Landkreis Leipzig“ für das Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des Präventiven Kinderschutzes und Früher Hilfen im Freistaat Sachsen vom 17.12.2019.

VIII. Bekanntmachung der vom Ausschuss für Soziale Infrastruktur in seiner Sitzung am 01.02.2023 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2023/003 Investitionsprogramm - Barrierefreies Bauen 2023 "Lieblingsplätze für alle" (*): Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur beschließt die in der Anlage 1 aufgeführten behindertengerechten Investitionsmaßnahmen 1 bis 14, welche über das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2023 „Lieblingsplätze für alle“ finanziert werden sollen, einschließlich der Vergabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Landkreis Leipzig in Höhe von maximal 287.500,00 EURO.

IX. Bekanntmachungsanordnung

für die vorstehend bekanntgemachten Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse:

Der

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Kreistag hat in seiner Sitzung am 01.03.2023

-

Bau- und Vergabeausschuss hat in seinen Sitzungen am 01.12.2022, 09.02.2023, 01.03.2023 und 16.03.2023

-

Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 08.02.2023

-

Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2023

-

Ausschuss für Soziale Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 01.02.2023

die unter den Ziffern I. bis VII. vorgenannten Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen und Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung oder des Beschlusses nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des Beschlusses verletzt worden sind;

3.

der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der vorstehend genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Borna, den 21.03.2023

gez. Henry Graichen
Landrat
- Siegel -

Der Kreistag des Landkreises Leipzig wählt aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes Grimma die Vertrauenspersonen als Beisitzer/-innen in den Ausschuss gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Interessenbekundungen aus dem Kreis der Einwohner/-innen des Amtsgerichtsbezirkes Grimma für eine Wahl zum/zur Beisitzer/-in können schriftlich, möglichst bis zum 14.04.2023, beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Büro des Kreistages, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna eingereicht werden.

Borna, den 21.03.2023

gez. Henry Graichen
Landrat

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Der Kreistag des Landkreises Leipzig wählt aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes Borna die Vertrauenspersonen als Beisitzer/-innen in den Ausschuss gemäß § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Interessenbekundungen aus dem Kreis der Einwohner/-innen des Amtsgerichtsbezirkes Borna für eine Wahl zum/zur Beisitzer/-in können schriftlich, möglichst bis zum 14.04.2023, beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Büro des Kreistages, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna eingereicht werden.

Borna, den 21.03.2023

gez. Henry Graichen
Landrat