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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 4/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Errichtung Energiepark Witznitz Gem. Böhlen - Intern öffentliche Bekanntmachung - 2022-1111

Mit Bescheid vom 19.07.2022 (Az: 2022-1111) wurde für das Bauvorhaben „Errichtung Energiepark Witznitz“ auf dem Grundstück in 04564 Böhlen, Flurstück(e) 5, 18b, 64, 119s, 172, 175, 196, 260, 375, 391/1, 391/2, 392, 393/1, 393/2, 394/1, 395, 396, 397, 398, 399, 400 der Gemarkung Trachenau und Flurstück 1/5 der Gemarkung Treppendorf eine Baugenehmigung im Verfahren gemäß § 63 SächsBO (Sächsischen Bauordnung) erteilt.

Die Baugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch

öffentliche Bekanntmachung

den betroffenen Eigentümern (im Sinne § 70 Abs. 3 SächsBO) von Nachbargrundstücken, hier Flurstücke 330/8, 331, 332, 333/1 der Gemarkung Kahnsdorf; Flurstücke 108/6, 148/3, 393/3, 394/3, 394/6 der Gemarkung Trachenau; Flurstück 1/4 der Gemarkung Treppendorf und Flurstück 225/2 der Gemarkung Kreudnitz, zugestellt. Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere wurden keine nachbarrechtlich geschützten Befreiungen oder Abweichungen erteilt.

Für diese Zustellung gilt folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna, erhoben werden.

Hinweise:
Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörenden Pläne können im Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt, Dienstgebäude Grimma, Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten im Raum Nr. 212 möglich:

Dienstag

von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag

von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag

von 08:30 - 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.-Nr. 03437 984-1634 erforderlich.

gez. Gerald Lehne
1. Beigeordneter