Das Vermessungsamt des Landkreises Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Zöhda (4270): 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291
Gemarkung Nerchau (4271): 904, 905, 906, 907, 908
Art der Änderung
1. Bodenordnungsmaßnahmen
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist nach § 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2, Abs. 16 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem 04.04.2023 bis zum 03.05.2023
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes
Leipziger Straße 67, 04552 Borna
in der Zeit
| Dienstag | 8.30 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.
Borna, den 16.03.2023