Der AZV Parthe erhebt seit 01.01.2023 wieder öffentlich-rechtliche Gebühren und hat diese für die nächsten 4 Jahre neu kalkuliert. Was sich neben der öffentlichen-rechtlichen Gebührenerhebung, den neuen Satzungswerken und Abrechnungsmodalitäten noch geändert hat, finden Sie auf der Homepage unter: www.azv-parthe.de oder in der Dezember-Ausgabe der Sächsischen Wasserzeitung.
www.azv-parthe.de
Ausgabe Sächs.Wasserzeitung