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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 4/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung von Beschlüssen des Kreistages des Landkreises Leipzig

und seiner beschließenden Ausschüsse gemäß § 3 Absatz 4 und 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen

Hinweis:

-

Die mit (*) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Anlagen, die nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung sind.

-

Die mit (**) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Satzungen oder Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse oder sonstige Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls nochmals separat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und/oder öffentlich ausgelegt werden.

I. Bekanntmachung der vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 11.02.2025 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2025/002 Förderung von Projekten im Rahmen der Jugendhilfeplanung - Kinder- und Jugendtelefon - im Haushaltsjahr 2025

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung des Projektes „Kinder- und Jugendtelefon“ in Form einer Festbetragsfinanzierung für die Projektlaufzeit 01.01.2025 - 31.12.2025 i.H.v. 14.823,55 EUR aus Eigenmitteln des Landkreises Leipzig. Die Ansätze sind in der entsprechenden Höhe veranschlagt.

Haushaltsmäßige Veranschlagung:

Produkt

Konto

Bezeichnung

Anteiliger Planansatz 2025

3631.01.00-

433190

§ 13 - § 14 SGB VIII innerhalb der Planung Jugendhilfeplanung

14.823,55 EUR

Beschluss 2025/003 Förderung von Projekten im Rahmen der Jugendhilfeplanung - "Jugendberufshilfeprojekt WaldWerkStatt+" - im Haushaltsjahr 2025

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung des Projektes „Jugendberufshilfeprojekt WaldWerkStatt+“ in Form einer Festbetragsfinanzierung für die Projektlaufzeit 01.01.2025 - 31.12.2025 i.H.v. 15.000 EUR aus Eigenmitteln des Landkreises Leipzig. Die Ansätze sind in der entsprechenden Höhe veranschlagt.

Haushaltsmäßige Veranschlagung:

Produkt

Konto

Bezeichnung

Anteiliger Planansatz 2025

3631.01.00

433190

§ 13 - § 14 SGB VIII innerhalb der Planung Jugendhilfeplanung

15.000 EUR

Beschluss 2025/004 (*) Vorgehen zur Erarbeitung einer Förderkonzeption bei Nichtauskömmlichkeit von Haushaltsmitteln in der Förderung von Maßnahmen nach §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt das nachfolgend dargestellte Vorgehen zur Erarbeitung einer Förderkonzeption bei Nichtauskömmlichkeit von Haushaltsmitteln in der Förderung von in der Jugendhilfeplanung enthaltenen Maßnahmen nach §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII (ausgenommen Förderrichtlinie Kleinprojekte).

Beschluss 2025/005 Auswahl von Leistungserbringern mit der Umsetzung von ambulanten Eingliederungshilfen nach SGB VIII und SGB IX - Schulbegleitung - in Form des fallabhängigen Poolmodells an Schulen im Landkreis Leipzig

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, mit der Umsetzung der ambulanten Eingliederungshilfen nach SGB VIII und SGB IX – Schulbegleitung – in Form des fallabhängigen Poolmodells folgende Leistungserbringer zu beauftragen:

Schule

Empfehlung der Verwaltung des Jugendamts

Pestalozzi-Oberschule Wurzen

FamilienExpress GmbH

Brücke-Schule Wurzen, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Einzig:artig!Inklusive gGmbH

Robinienhofschule Borna, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Meta e.V.

IV. Bekanntmachungsanordnung

für die vorstehend bekanntgemachten Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse:

Der

- Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2025

die unter den Ziffern I. vorgenannten Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen und Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung oder des Beschlusses nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des Beschlusses verletzt worden sind;

3.

der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der vorstehend genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Borna, den 19.02.2025

gez. Henry Graichen
Landrat
- Siegel -