Mit Bescheid vom 20.01.2025 (Az: 2024-1397) wurde für das Bauvorhaben „Erweiterung TEDI Markt innerhalb des bestehenden Gebäudes, durch Einbeziehung einer“ auf dem Grundstück in 04463 Großpösna, Flurstück(e) 299/13, der Gemarkung Großpösna, eine Baugenehmigung im Verfahren gemäß § 64 SächsBO (Sächsischen Bauordnung) erteilt.
Die Baugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch
öffentliche Bekanntmachung
den betroffenen Eigentümern (im Sinne § 70 Abs. 3 SächsBO) von Nachbargrundstücken, hier Flurstücke 302/30, 302/120, 299/5, 302/21, 302/28, 302/25, 302/60, 302/27, 301/27, 302/32, 301/29, 302/24, 302/26, 302/34, 302/33, 299/10, 295/24, 301/26, 338/3, 302/29, 299/8, 299/9, 302/15, 302/31, 301/13, 302/124, 295/25, 301/18, 302/23, 302/121 und 302/122 der Gemarkung Großpösna, zugestellt. Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Insbesondere wurden keine nachbarrechtlich geschützten Befreiungen oder Abweichungen erteilt.
Für diese Zustellung gilt folgende
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna, oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes zu erheben.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch, signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht.
Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.
Hinweise:
Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.
Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörenden Pläne können im Landratsamt Landkreis Leipzig, Bauaufsichtsamt, Dienstgebäude Grimma, Heinrich-Zille-Straße 5, Haus 4, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten im Raum Nr. 312 möglich:
| - Dienstag | von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| - Donnerstag | von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| - Freitag | von 08:30 - 12:00 Uhr |
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheides innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.-Nr. 03437 984-1602 erforderlich.