Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehendes Flurstück/ Grundstück vor, dessen Eigentümerin unbekannten Aufenthalts ist und Angehörige bzw. Rechtsnachfolger nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt unbekannt ist.
Gemarkung Kitzscher — AZ: 10161/666.66/1
(Grundbuchamt Borna, Grundbuch von Kitzscher Blatt 138)
| Eigentümerin | Gemarkung | Flurart | Flurstück |
| Margarethe Ida Schramm | Kitzscher | Landwirtschaftsfläche | 97/c, Am Wasserwerk |
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz nachweisen oder Hinweise geben kann zu möglichen Angehörigen bzw. Erben, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG Katasterfortführung und Verfahren
Herrn Pohl
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.