Die Landesdirektion Sachsen hat am 08.05.2023 folgenden Bescheid erlassen:
| 1. | Die in § 2 der am 1. März 2023 beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 festgesetzten Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 994.200 EUR sowie für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.983.100 EUR werden genehmigt. |
| 2. | Die unter Nr. 1 dieses Bescheides erteilten Genehmigungen werden verbunden mit folgenden Auflagen: |
| 2.1 | Der Landkreis Leipzig hat durch geeignete Konsolidierungsmaßnahmen sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum vorliegen. Hierfür sind eigenverantwortlich geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Kann ein Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2025 nicht dargestellt werden, wird der Landkreis Leipzig mit der Erstellung der nächsten Haushaltssatzung ein Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen haben. |
| 2.2 | Der Landkreis Leipzig hat zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs die Sperrung der Inanspruchnahme von Ansätzen für nicht zwingend notwendige Aufwendungen und Auszahlungen zu prüfen. |
| 2.3 | Der Landkreis Leipzig hat – ungeachtet eventueller Berichtspflichten der Landkreisverwaltung gegenüber dem Kreistag – der Landesdirektion Sachsen innerhalb von 14 Tagen jeweils zum Stand 30. Juni 2023, 30. September 2023 sowie 30. November 2023 zum Vollzug des Haushaltsplans zu berichten. In diesen Berichten ist ebenfalls darzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich auch im Finanzplanungszeitraum vorliegen und welche Maßnahmen der Landkreis gegebenenfalls ergreifen wird, um den Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum sicherzustellen. |
| 2.4 | Der Landkreis Leipzig hat – ungeachtet eventueller Berichtspflichten der Landkreisverwaltung gegenüber dem Kreistag – der Landesdirektion Sachsen innerhalb von 14 Tagen jeweils zum Stand 31. März 2024, 30. Juni 2024, 30. September 2024 sowie 30. November 2024 zum Vollzug des Haushaltsplans zu berichten. In diesen Berichten ist ebenfalls darzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich auch im Finanzplanungszeitraum vorliegen und welche Maßnahmen der Landkreis gegebenenfalls ergreifen wird, um den Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum sicherzustellen. |
| 2.5 | Der Landkreis Leipzig wird aufgefordert, bei der Vollziehung des Haushalts eine gesteigerte Aufmerksamkeit auf die sich gegebenenfalls ergebende Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zu legen. Im Rahmen der Berichterstattung nach Auflage 2.4 zum 31. Dezember 2023 ist vom Landkreis Leipzig eine Aussage über die durchgeführte Prüfung der Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 zu treffen. |
| 3. | Die in § 3 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 festgesetzten Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 70.000 EUR für das Jahr 2023 und in Höhe von 3.901.200 EUR für das Jahr 2024 sind genehmigungsfrei. |
| 4. | Der in § 4 der am 1. März 2023 beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 40.000.000 EUR ist genehmigungsfrei. |
| 5. | Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage wird vorbehalten. |
| 6. | Für diesen Bescheid werden keine Verwaltungskosten erhoben. |
Niederlegung der Haushaltssatzung des Landkreises Leipzig für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
Gemäß § 61 SächsLKrO i.V.m. § 76 Absatz 3 SächsGemO wird die Haushaltssatzung 2023 und 2024 für den Landkreis Leipzig einschließlich des Bescheides der Landesdirektion Sachsen zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 für die Dauer einer Woche zur kostenlosen Einsicht durch jedermann niedergelegt.
| Auslegungsort: | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| Finanzverwaltung |
| Haus 2, Zimmer 2.0.8 |
| Stauffenbergstr. 4 |
| 04552 Borna |
| Auslegungstage: | 30.05. – 05.06.2023 während der Öffnungszeiten des Landratsamtes |
Außerdem steht die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 auf der Homepage des Landkreises elektronisch zur Verfügung.
Bekanntmachungen - Landkreis Leipzig/Finanzverwaltung/Haushaltssatzung mit Haushaltsplan