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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 7/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung von Beschlüssen des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner beschließenden Ausschüsse gemäß § 3 Absatz 4 und 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen

Hinweis:

-

Die mit (*) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Anlagen, die nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung sind.

-

Die mit (**) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Satzungen oder Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse oder sonstige Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls nochmals separat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und/oder öffentlich ausgelegt werden.

I. Bekanntmachung der vom Bau- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2025 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2025/011 Erteilung einer Einzel-Maßnahmegenehmigung inkl. Durchführungsermächtigung für das Vergabeverfahren zur Verlängerung von VMware Software Lizenzen (Support für 1 Jahr) für den Landkreis Leipzig

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt,

Erteilung einer Einzel-Maßnahmegenehmigung inkl. Durchführungsermächtigung für das Vergabeverfahren zur Verlängerung von VMware Software Lizenzen (Support für 1 Jahr) für den Landkreis Leipzig mit einem geschätzten Volumen von 120.447,04 EUR / brutto.

II. Bekanntmachung der vom Kreistag in seiner Sitzung am 12.03.2025 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2025/009 Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Behindertenbeirat des Landkreises Leipzig

Der Kreistag wählt Frau Stefanie Beckmann als persönliche Stellvertreterin für Frau Anne Loeper in den Behindertenbeirat des Landkreises Leipzig.

Beschluss 2025/001 Turnusmäßige Aktualisierung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) ab 01.04.2025 für Leistungsbeziehende nach SGB II und XII im Landkreis Leipzig

Der Kreistag beschließt: Die Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) im Landkreis für Leistungsbeziehende in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) werden ab 01.04.2025 wie folgt festgesetzt:

Maximale Richtwerte für die monatliche Brutto-Kaltmiete(d.h. ohne Kosten für Heizung und Warmwasser)

Personen in der BG*

Angemessene Wohnungsgröße

Borna

Grimma

Markklee-berg

Markran-städt

Landkreis Ost 1

Landkreis Mitte 2

Landkreis West 3

1

25 - 45 m²

326,50 €

352,00 €

455,25 €

396,50 €

360,00 €

347,00 €

347,05 €

2

> 45 - 60 m²

430,00 €

446,00 €

567,00 €

512,00 €

438,17 €

427,00 €

439,40 €

3

> 60 - 75 m²

580,00 €

560,00 €

708,75 €

667,50 €

565,00 €

550,00 €

561,75 €

4

> 75 - 85 m²

676,00 €

665,00 €

863,25 €

756,50 €

649,00 €

680,00 €

713,83 €

5

> 85 - 95 m²

755,53 €

762,00 €

964,81 €

867,50 €

761,06 €

758,30 €

764,00 €

6

> 95 - 105 m²

888,00 €

848,00 €

1.066,37 €

976,00 €

837,00 €

814,00 €

925,00 €

je weitere Person

je weitere 10 m²

84,57 €

80,76 €

101,56 €

92,95 €

79,71 €

77,52 €

88,10 €

* Bedarfsgemeinschaft

Grundsätzlicher Hinweis

Die Zuordnung der Personenzahl zu angemessener Wohnungsgröße erfolgt gemäß Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnraum in Sachsen (RL gMW). Eine Über- oder Unterschreitung der angegebenen Wohnflächenhöchstgrenzen und / oder der daraus ableitbaren Quadratmeterpreise ist unschädlich, wenn der maßgebliche maximale Richtwert nicht überschritten wird.

Gemeindezuordnungen in den Vergleichsräumen Landkreis Ost, Mitte und West

1 -- Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Lossatal, Machern, Thallwitz, Trebsen, Wurzen

2 -- Bad Lausick, Belgershain, Colditz, Frohburg, Geithain, Kitzscher, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein

3 -- Böhlen, Elstertrebnitz, Groitzsch, Großpösna, Neukieritzsch, Pegau, Regis Breitingen, Rötha, Zwenkau

Beschluss 2025/006 Teilfachplan 1 der Jugendhilfeplanung des Landkreises Leipzig: "Leistungen gemäß §§ 11-14 SGB VIII"(*)

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Teilfachplanes 1: „Leistungen gemäß §§ 11-14 SGB VIII“. Dieser tritt mit Wirkung zum 01.04.2025 in Kraft.

Beschluss 2025/007 Jugendhilfeplanung des Landkreises Leipzig, Teilfachplan 2 - "Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII", 2. Fortschreibung (*)

Der Kreistag beschließt den als Anlage beigefügten Teilfachplan 2 „Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII im Landkreis Leipzig“, 2. Fortschreibung.

III. Bekanntmachung der vom Kreistag in seiner Sondersitzung am 12.03.2025 gefassten Beschlüsse

Verweisung des Beschlusses BV-2025/ß12 – Vergabe Betreibervertrag Gemeinschaftsunterkunft Lobstädt – durch den Bau- und Vergabeausschuss an den Kreistag

Der Kreistag lehnt die Behandlung des Tagesordnungspunktes 2.4 der Sitzung (BV-2025/012) durch den Kreistag nach § 8 Hauptsatzung ab.

IV. Bekanntmachung der vom Bau- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung am 12.03.2025 gefassten Beschlüsse

Beschluss 2025/012 Vergabe Betreibervertrag Gemeinschaftsunterkunft Lobstädt

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:

1.

Die Vergabe der Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und geflüchteten Menschen in der durch den Landkreis Leipzig angemieteten Liegenschaft: 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt, Lobstädter Straße 41 auf Grundlage der als Anlage 3 beigefügten Leistungsbeschreibung an die Saxonia-Catering GmbH & Co. KG, Marschnerstraße 30,.04109 Leipzig.

2.

Der Betreibervertrag soll für den Zeitraum vom 01.04.2025 – 31.03.2026 geschlossen werden. Nach Ablauf dieser Frist soll sich der Vertrag unbefristet fortsetzen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

3.

Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage eines 1. Tagessatzes in Höhe von 5,58 EUR pro Platz inkl. USt. und eines 2. Tagessatzes in Höhe von 0,88 EUR pro Platz inkl. USt.

V. Bekanntmachungsanordnung

für die vorstehend bekanntgemachten Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse:

Der

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Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2025

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Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.03.2025

-

Kreistag hat in seiner Sondersitzung am 12.03.2025

-

Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2025

die unter den Ziffern I. – IV. vorgenannten Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen und Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung oder des Beschlusses nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des Beschlusses verletzt worden sind;

3.

der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der vorstehend genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Borna, den 21.03.2025

gez. Henry Graichen
Landrat
- Siegel -