| Hinweis: | |
| - | Die mit (*) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Anlagen, die nicht Bestandteil dieser Bekanntmachung sind. |
| - | Die mit (**) bezeichneten Beschlüsse beziehen sich auf Satzungen oder Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse oder sonstige Rechtsvorschriften, die gegebenenfalls nochmals separat entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht und/oder öffentlich ausgelegt werden. |
1. Bekanntmachung der vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.03.2025 gefassten Beschlüsse
2025/028 Ergänzung zur Umsetzung des Verkaufes von Geschäftsanteilen der Muldentalkliniken GmbH, gemeinnützige Gesellschaft
Unter Bezugnahme auf den Beschluss 2024/110.1-4 zum Verkauf der Muldentalkliniken GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft fasst der Kreistag die folgenden Beschlüsse:
| 1. | Die Beschlusspunkte 1-8 des Beschlusses 2024/110 werden beibehalten. | ||
| 2. | Die Punkte 9.2 und 10 werden wie folgt neu gefasst: | ||
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| 9. | Darlehensvertrag zwischen Landkreis Leipzig und Muldentalklinik GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft | |
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| 9.1. | (bleibt) | |
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| 9.2. | Der Landrat wird ermächtigt, die im Rahmen des Darlehensvertrages zwischen Landkreis Leipzig und Muldentalkliniken GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft ausgereichten Mittel bis zum 31.01.2025 in Höhe von insgesamt 5,193 Mio. EUR in einen Gesellschafterzuschuss in Form einer Kapitalrücklage umzuwandeln. | |
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| 9.3. | (bleibt) | |
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| 9.4. | (bleibt) | |
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| 10. | Weitere Geschäfte im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag | |
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| 10.1. | Der Landkreis Leipzig als Verkäufer übergibt die Muldentalkliniken GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft frei von allen zinstragenden Rückzahlungsverpflichtungen sowie frei von allen Verpflichtungen, die im Rahmen der Insolvenzantragstellung (insolvenzbedingte Mehrkosten) im Zeitraum 25.02.2025 bis zum Vollzugstag entstanden sind, an den Käufer. | |
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| 10.2. | Der Landrat wird ermächtigt, einen zum Vollzugstag final zu berechnenden Einlagebetrag in die Gesellschaft einzuzahlen. Dieser Betrag ergibt sich aus | |
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| - | der Höhe der zum Vollzugstag stehenden Bankdarlehen, |
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| - | den insolvenzbedingten Mehrkosten, |
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| - | abzüglich des Betrages des Barmittelbestandes der Gruppengesellschaften (liquide Mittel und Festgelder) am Stichtag, diese gemindert um einen Betrag von 1 Mio. EUR. |
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| - | Zuzüglich des im Rahmen des Darlehensvertrages zwischen Landkreis Leipzig und den Muldentalkliniken GmbH, gemeinnützige Gesellschaft vereinbarten Raten zur Liquiditätssicherung für den Zeitraum von Februar 2025 bis zum Vollzugstag (voraussichtlich 2,376 Mio. EUR bei Vollzug bis 30.04.2025). |
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| - | Zuzüglich eines Betrages in Höhe von 1 Mio. EUR. |
II. Bekanntmachung der vom Ausschuss für Soziale Infrastruktur in seiner Sitzung am 02.04.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/029 Verwendung der Mittel aus der Kommunalpauschalenverordnung im Jahr 2025 (*)
Der Ausschuss für Soziale Infrastruktur beschließt:
die über die Kommunalpauschalenverordnung zugewiesenen Landesmittel im Haushaltsjahr 2025 zur Förderung der in der Anlage aufgeführten Maßnahmen und Projekte einzusetzen.
Sofern Mittel nicht komplett verplant sind bzw. sich unterjährig Veränderungen ergeben, wird der Landrat ermächtigt die verfügbaren Mittel innerhalb des betreffenden Budgets umzuwidmen.
Nach Ablauf des Kalenderjahres 2025 erfolgt eine informative Berichterstattung zur Verwendung der Mittel sobald die Verwendungsnachweisführung gegenüber dem Freistaat Sachsen stattgefunden hat.
III. Bekanntmachung der vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 08.04.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/019 Förderkonzeption für die Förderung von Projekten der Schulsozialarbeit (*)
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die als Anlage beigefügte Förderkonzeption als Grundlage für die Entscheidung über die Förderung von Projekten nach § 13a SGB VIII – Schulsozialarbeit. Diese Förderkonzeption tritt mit Wirkung vom 01.07.2025 in Kraft und gilt zunächst für den Doppelhaushalt 2025/2026.
Beschluss 2025/020 Prioritätenlisten für die Förderung von Projekten der Schulsozialarbeit im Jahr 2025 gemäß Förderkonzeption (*)
Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
| 3. | Der Landrat wird aufgefordert, sich für die bessere finanzielle und personelle Ausgestaltung der Richtlinie Schulsozialarbeit auf Landesebene einzusetzen, entsprechend der Tarifentwicklung. |
| 4. | Der Landrat fordert das zuständige Staatsministerium auf, die Richtlinie Schulsozialarbeit gesetzlich so zu verankern, dass sie an allen Schulen unabhängig von der Schulform möglich ist. |
Beschluss 2025/ 021 Prioritätenlisten für die Förderung von Projekten in den §§ 11, 12 und 16 SGB VIII im Jahr 2025 (*)
Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf Grundlage des § 71 Abs. 4 SGB VIII, der FRL Jugendpauschale sowie der FRL Jugendhilfe des Landkreises Leipzig die Fördermittelvergabe gemäß der als Anlage beigefügten Prioritätenlisten vorbehaltlich der Zuweisung aus der Förderrichtlinie Jugendpauschale. Sollten sich im Jahresverlauf Änderungen im Förderbedarf einzelner Projekte ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, über Änderungen die sich im Rahmen der beschlossenen Fördersumme der einzelnen Projekte bewegen, in eigener Verantwortlichkeit zu entscheiden.
IV. Bekanntmachung der vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2025 gefassten Beschlüsse
Beschluss 2025/013 Stundung einer Forderung
Der Kreisausschuss beschließt für die Forderung in Höhe von 11.449,82 € gegenüber Herrn A. aus Beucha eine Stundung und monatliche Ratenzahlung von 30,00 Euro ab 01.03.2025 bis 01.12.2026 zu gewähren. Diese Forderung betrifft folgendes Personenkonto:
| Personenkonto 221004043 | Ausländeramt SG Asylleistungen: Ersatzleistungen | 11.449,82 EUR |
V. Bekanntmachungsanordnung
für die vorstehend bekanntgemachten Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Leipzig und seiner Ausschüsse:
| Der | |
| - | Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 |
| - | Ausschuss für Soziale Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 02.04.2025 |
| - | Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 |
| - | Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2025 |
die unter den Ziffern I. – IV. vorgenannten Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen und Beschlüsse, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) nicht, wenn
| 1. | die Ausfertigung der Satzung oder des Beschlusses nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; | |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung oder des Beschlusses verletzt worden sind; | |
| 3. | der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, | |
| 4. | vor Ablauf der vorstehend genannten Frist | |
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| a) | die Rechtsaufsichtsbehörde einen Beschluss beanstandet hat oder |
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| b) | die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach § 3 Absatz 5 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsLKrO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLKrO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Borna, den 17.04.2025
gez. Henry Graichen | |
Landrat | - Siegel - |