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Amtsblatt Landkreis Leipzig
Ausgabe 9/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7

Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz

Das Vermessungsamt des Landkreises Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Betroffene Flurstücke

Gemarkung Gautzsch (5582): 204/1, 204/t, 224/b, 289, 290, 299, 300/1, 300/2

Gemarkung Oetzsch (5584): 68/4, 72/34

Art der Änderung

1.

Berichtigung der Flächenangabe

2.

Zerlegung

3.

Veränderung der tatsächlichen Nutzung

4.

Veränderung von Gebäudedaten

5.

Berichtigung eines Zeichenfehlers

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist nach § 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 29.04.2025 bis zum 28.05.2025

in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes

Leipziger Straße 67, 04552 Borna

in der Zeit

Dienstag

8.30 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr

Donnerstag

8.30 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr

Freitag

8.30 - 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Zerlegung und die Berichtigung eines Zeichenfehlers stellen Verwaltungsakte dar, gegen die Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna einzulegen.

Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments erhoben werden, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig, Vermessungsamt zu richten ist.

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Borna, den 08.04.2025

gez. Uwe Leberecht
Sachgebietsleiter Vermessungsamt