Schottergärten erfreuen sich vor allem bei Neubauten großer Beliebtheit. Zum einen wird dies gern damit begründet, dass diese sogenannten Gärten pflegeleicht seien. Zum anderen hat dies natürlich auch immer etwas mit dem Geschmack der Betreffenden zu tun. Allerdings vergessen dabei viele, dass ein sogenannter Schottergarten gar nichts mit einem eigentlichen Garten gemein hat. Es gibt kein oder kaum Grün, welches für Insekten, Kleintiere und Vögel so wichtig ist, ob zur Nahrungsaufnahme, als Kinderstube oder als Rückzugsort in der kalten Jahreszeit. Zudem heizen sich die Steine bei Sonne schneller auf und geben die Wärme dann in der Nacht ab. Dies forciert die Erwärmung am Standort und trägt massiv zu einer negativen Klimabilanz bei. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat daher in seiner Landesbauordnung im § 9 (1) beschlossen, dass ab dem 01.03.2021 das Anlegen von Kies- und Schottergärten verboten ist. Genau heißt es darin: „Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind gärtnerisch oder naturnah anzulegen und zu unterhalten, soweit diese Flächen nicht für andere zulässige Verwendung benötigt werden.“ Somit sind beispielsweise Stellplätze erlaubt, reine Schotter- und Kiesflächen, welche nicht explizit als Stellplätze genutzt werden allerdings nicht. Objekte, die vor dem 01.03.2021 angelegt wurden sind, haben diesbezüglich Bestandschutz. Bei allen anderen Objekten setzt das Bauordnungsamt des Landkreises den Beschluss des Landtages durch. Werden Kies- und Schottergärten vorgefunden, dann werden die Betroffenen i.d.R. schriftlich angehört und daraufhin geprüft, wann die Anlage der Gärten erfolgte. Ist die Anlage nach dem 01.03.2021 erfolgt, kann der Rückbau angeordnet werden. Daher möchten wir die Merseburger Bürgerinnen und Bürger explizit für dieses Thema sensibilisieren. Leisten Sie bitte ihren Beitrag für ein besseres Klima in unserer Stadt und legen Sie ihre Gärten so naturnah wie möglich an, um auch zukünftig eine lebendige und vielfältige Flora und Fauna zu erhalten.