Grundsteuer 2025
Gemäß Hebesatzsatzung der Stadt Merseburg, beschlossen in der Sitzung des Stadtrates am 28.11.2024, wird für das Jahr 2025 der Hebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 444% und für die Grundstücke (Grundsteuer B) differenzierte Hebesätze für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke auf 945% und für Wohngrundstücke auf 419% festgesetzt.
Die Stadt Merseburg hat eine neue Hebesatzsatzung erlassen, da auf Grund des Grundsteuerreformgesetzes das bisherige Recht zum Ende des Jahres Kraft gesetzlicher Anordnung seine Wirksamkeit verliert. Die aktuell bestandskräftigen Grundsteuerbescheide sind somit nur noch bis zum 31.12.2024 gültig.
Aus diesem Grund werden im ersten Halbjahr 2025 an alle Steuerpflichtigen die Steuerbescheide für die Grundsteuer versendet.
Durch die ggf. Veränderungen der Fälligkeiten, der Grundsteuerhöhe und des Kassenzeichens des Objektes ist eine Überprüfung und Anpassung bei bestehenden Daueraufträgen erforderlich.
Des Weiteren sind neue SEPA-Lastschriftmandate einzureichen, wenn neue Kassenzeichen vergeben worden sind.
Gewerbesteuer 2025
Die Gewerbesteuer in der Stadt Merseburg bleibt im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Das hat der Stadtrat Merseburg mit der Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Merseburg ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) beschlossen. Im Einzelfall kann es davon Ausnahmen geben. Dies wird dem Gewerbesteuerschuldner in einem gesonderten Steuerbescheid mitgeteilt. Im Amtsblatt der Stadt Merseburg wurde die Steuerfestsetzung rechtsverbindlich öffentlich bekannt gemacht.