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Der Merseburger - Bürger- und Informationsblatt für die Stadt Merseburg
Ausgabe 1/2026
Was Merseburg bewegt
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Festsetzung der Grundsteuer 2026 für die Stadt Merseburg

In der Stadt Merseburg gelten für die Grundsteuer 2026 die gleichen Hebesätze wie für das Jahr 2025. Das hatte der Stadtrat Merseburg mit der Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Merseburg ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) beschlossen. Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) wird deshalb die Grundsteuer A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke und für Wohngrundstücke für das Jahr 2026 in gleicher Höhe wie im Jahr 2025 festgesetzt, sofern dem Steuerschuldner kein neuer Grundsteuerbescheid für das Jahr 2026 zugeht. Im Amtsblatt Nr. 34 vom 04.12.2025 wurde die Steuerfestsetzung rechtsverbindlich öffentlich bekannt gemacht.