Gemäß § 1 (1) Personalausweisgesetz (PAuswG) sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 (1) Grundgesetz (GG) verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu haben. Aufgrund der anhaltenden Wartezeit für eine Terminvereinbarung möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass Sie Ihre Dokumente rechtzeitig beantragen. Neu für 2025 ablaufende Dokumente: Es werden ab sofort Briefe verschickt für Dokumente, welche ab Januar 2025 ablaufen, damit rechtzeitig für Januar die Termine gebucht werden können.Die Stadt hofft mit dieser Information, dass Bürger:innen so nicht mehr in die Situation kommen, ohne gültiges Dokument zu sein und damit auch kein Verwarngeld zahlen müssen.