Gemäß der Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift (in Kraft getreten am 25.02.2026) ist zu beachten:
Bei geteiltem Sorgerecht ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich, auch bei Abholung von Personalausweisen und Reisepässen.
Ohne das Einverständnis der Elternteile erfolgt keine Herausgabe der Dokumente.