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Der Merseburger - Bürger- und Informationsblatt für die Stadt Merseburg
Ausgabe 5/2024
Kommunales
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Neue Hauptsatzung der Stadt Merseburg wurde beschlossen

Ab 4. Juli gilt die neue Hauptsatzung

In der Sitzung des Stadtrates am 18. April stand der Beschluss einer neuen Hauptsatzung auf der Tagesordnung. Eine Veröffentlichung erfolgt nach Genehmigung auf www.merseburg.de

Die beschlossenen Änderungen, u. a. die Zusammensetzung, Anzahl und Zuständigkeiten der Ausschüsse, gelten ab 4. Juli. So wird der Ausschuss für Kultur und Wirtschaft aufgelöst und neu aufgeteilt. Für den am 9. Juni neu zu wählenden Stadtrat gilt dann in der Folge folgende Zusammensetzung:

  • Drei beschließende Ausschüsse: Hauptausschuss; Finanzausschuss; Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Wirtschaft
  • Zwei beratende Ausschüsse: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Tourismus; Ausschuss für Ordnung und Gefahrenabwehr

Weiterhin wurde mit der neuen Hauptsatzung beschlossen, dass der Oberbürgermeister über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis 50.000 Euro je Einzelfall und einer neuen Gesamtsumme je Haushaltsjahr in Höhe von 300.000 Euro selbstständig beschließen kann. Kötzschen wurde in die neue Hauptsatzung als eigenständiger Ortsteil aufgenommen. Das ist Grundlage für die Wahl eines Ortschaftsrates Kötzschen. Auch wurden Rechte für anwesende Bürger in Stadtrats- und Ausschusssitzungen eingeräumt. Diese können durch Zulassung durch den Vorsitzenden des Stadtrates Fragen nun auch innerhalb der Tagesordnung stellen. Bezüglich der Wirksamkeit durch Bekanntmachung wurde festgelegt, dass Beschlüsse rechtlich wirksam veröffentlicht sind, sobald sie auf www.merseburg.de bekannt gemacht worden. Es bleiben aber auch Aushänge im Alten Rathaus und an einigen definierten Aushangplätzen zur Information der Bürgerinnen und Bürger bestehen.