Titel Logo
Der Merseburger - Bürger- und Informationsblatt für die Stadt Merseburg
Ausgabe 6/2023
Kommunales
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Eine Information aus dem Gewerbeamt

FAQ´s zum Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt - LÖffZeitG LSA

Wann dürfen Verkaufsstellen geöffnet haben?

Verkaufsstellen dürfen an Werktagen grundsätzlich von Montag bis Freitag von 0 bis 24 Uhr und am Samstag von 0 bis 20 Uhr geöffnet sein.

Gibt es die Möglichkeit an Sonn- und Feiertagen zu öffnen?

Für höchstens vier Sonn- und Feiertage im Jahr kann die Gemeinde erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass oder einem besonderen öffentlichen Interesse geöffnet werden.

Hiervon ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie der Heiligabend, soweit dieser auf einen Sonntag fällt.

Wann liegt ein besonderer Anlass vor?

Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Märkten, Messen, Volksfesten, großen sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen, die eine erhebliche Zahl von Besuchern anziehen, erfolgt.

In Merseburg sind dies insbesondere das Schlossfest, Stadtfest, Zauberfest und der Weihnachtsmarkt/Schlossweihnacht.

Gibt es Sonderregelungen für die Jahre 2023 und 2024?

Ja, Verkaufsstellen dürfen aus besonderem Anlass oder im Fall des Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Belebung der Gemeinde, ihrer Ortsteile oder an deren überörtlichen Sichtbarkeit an jeweils höchstens sechs Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Haben Sie weitergehende Fragen wenden Sie sich gern an ihr Gewerbeamt unter 03461 445-760 oder schreiben Sie an gewerbe@merseburg.de.