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Der Merseburger - Bürger- und Informationsblatt für die Stadt Merseburg
Ausgabe 7/2023
Kommunales
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Gebührenerhöhung im Einwohnermeldewesen

Mit der „Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ wurde auch die Nummer 28a des Kostentarifs (Bundesmeldegesetz) geändert. Damit werden auch einige Preise für die Leistungen des Einwohnermeldeamtes angehoben. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über die neuen Gebühren:

Einfache oder erweiterte Meldebescheinigung 10,00 €

Einfache Melderegisterauskunft 10,00 €

Einfache Melderegisterauskunft mit besonderen Ermittlungen 25,00 €

Erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €

Erweiterte Melderegisterauskunft mit besonderen Ermittlungen 45,00 €

Bitte beachten Sie: Dient die Melderegisterauskunft gewerblichen Zwecken, erhöht sich die jeweilige Gebühr um 3,00 €

Diese Gebührenerhöhung wurde ab dem 01.06.2023 umgesetzt. Die Gebühren für den Personalausweis, den Reisepass, das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bleiben stabil. Eine detaillierte Übersicht finden Sie unter www.merseburg.de