In der öffentlichen gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt und des Finanzausschusses am 2. Juli wurde eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 91.927 € für die Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung der Machbarkeitsstudie Neubau Schwimmhalle Merseburg aus der Bedarfszuweisung der FAG- Ausgleichszahlung 2024 einstimmig beschlossen. Ein weiterer hoffnungsvoller Schritt in Richtung Neubau der Schwimmhalle und Voraussetzung über die weitere Planungsschritte. Die Machbarkeitsstudie soll eine Markt- und Bedarfsanalyse, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung inkl. Betreiberstruktur, die Baugrunduntersuchung beinhalten und die Objektplanung ganzheitlich betrachten.
Mit der Schwimmhalle in der Leunaer Straße 38 verfügt die Stadt Merseburg seit 1974 über ein Sportbad. Trotz mehrfacher Sanierungen wurden in der jüngeren Vergangenheit zunehmend bauliche Mängel festgestellt. In einem intensiven Entscheidungsprozess haben die Verantwortungsträger auf den Neubau einer Schwimmhalle orientiert. Auf Basis einer Standortanalyse wurde der Standort Wilhelm-Liebknecht-Str. / Rainer-Zille-Str. / Lauchstädter Straße als Neubaustandort für die zukünftige Schwimmhalle im Juni 2023 beschlossen. Mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie sollen die nächsten Planungsschritte vorbereitet und das weitere Vorgehen konkretisiert werden.