Die Stadt Merseburg hat auf der Grundlage des § 200 Abs. 3 BauGB ein Baulandkataster erstellt. Das Baulandkataster hat einen informellen Charakter und enthält potentielle unbebaute oder nur geringfügig bebaute Flächen innerhalb des Stadtgebietes, der Ortsteile und Ortslagen, die nach erster planungsrechtlicher Beurteilung kurzfristig oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Das Baulandkataster soll als Service für alle Interessierten dienen, die auf der Suche nach geeigneten Baugrundstücken in Merseburg sind. Darüber hinaus soll das Baulandkataster die Mobilisierung ungenutzter Innenentwicklungspotenziale unterstützen. Das Baulandkataster ist seit dem 01. Juli 2024 erstmalig als ein Bestandteil des Geoportals der Stadt Merseburg freigeschaltet und unter der Adresse https://geoportal.merseburg.de erreichbar. Es enthält Angaben zu Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer, Straßenname und Grundstücksgröße. Personenbezogene Daten werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Baulandkataster der Stadt Merseburg haben Interessierte auch im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter 10 während der Sprechzeiten bzw. nach Terminvereinbarung per Mail unter stadtentwicklung@merseburg.de oder telefonisch unter 03461 445401. Dort erhalten Interessierte auch Informationen darüber, ob ihr Grundstück Bestandteil des Baulandkatasters ist.
Widerspruchsrecht
Im Falle eines Widerspruchs werden die Grundstücksflächen des widersprechenden Grundstückseigentümers aus dem Baulandkataster entfernt. Das Widerspruchsrecht besteht auch nach der Veröffentlichung des Katasters unbefristet fort, kann schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. In diesem Fall werden die Grundstücksflächen der widersprechenden Eigentümer mit der nächsten Aktualisierung aus dem Baulandkataster entfernt.