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Neumarker Wochenblatt
Ausgabe 9/2026
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Die Wasserwerke Zwickau informieren

Darstellung einer Hausentwässerung bei Rückstau ohne Rückstausicherung

Rückstausicherung: Schutz für Haus und Keller wird immer wichtiger

Starkregen, lokale Unwetter und immer häufiger auftretende Extremwetterereignisse stellen auch die Entwässerungssysteme vor große Herausforderungen. Innerhalb kurzer Zeit können enorme Wassermengen anfallen, die Kanalisationen zeitweise an ihre Grenzen bringen. Die Folge kann ein sogenannter Rückstau sein: Abwasser drückt aus dem öffentlichen Kanalnetz zurück in private Grundstücksentwässerungsanlagen und kann Kellerräume, Hauswirtschaftsräume oder tieferliegende Wohnbereiche überfluten.

Viele Hauseigentümer gehen davon aus, dass die öffentliche Kanalisation einen vollständigen Schutz vor solchen Ereignissen bietet. Tatsächlich liegt die Verantwortung für den Schutz des eigenen Gebäudes jedoch beim Grundstückseigentümer. Aus diesem Grund informieren die Wasserwerke Zwickau regelmäßig über die Bedeutung einer fachgerechten Rückstausicherung.

Weshalb benötigt man eine Rückstausicherung?

Bei starken Niederschlägen oder Verstopfungen im Kanalnetz kann Abwasser zurückgedrückt werden. Besonders gefährdet sind Entwässerungseinrichtungen unterhalb der sogenannten Rückstauebene – beispielsweise Bodenabläufe, Waschmaschinenanschlüsse, Toiletten oder Duschen im Keller. Ohne geeignete Schutzmaßnahmen können erhebliche Schäden an Gebäuden, Inventar und technischen Anlagen entstehen.

 

Technische Vorsorge schützt vor Schäden

Ein wirksamer Schutz ist nur durch technische Maßnahmen auf dem eigenen Grundstück möglich. Je nach baulicher Situation kommen unterschiedliche Lösungen infrage. Während bei Neubauten eine entsprechende Planung bereits von Beginn an berücksichtigt werden sollte, können auch bestehende Gebäude durch automatische Rückstausicherungen oder Abwasserhebeanlagen nachgerüstet werden. Entscheidend ist dabei, dass die gewählte Lösung den technischen Anforderungen entspricht und fachgerecht installiert wird.

Eigentümer tragen Verantwortung

Die geltenden Regelungen schreiben für Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene ausdrücklich eine geeignete Rückstausicherung vor. Wird darauf verzichtet, kann dies im Schadensfall als eigenes Verschulden gewertet werden. Deshalb empfehlen die Wasserwerke Zwickau, die vorhandene Grundstücksentwässerung zu prüfen und sich von einem qualifizierten Sanitärfachbetrieb beraten zu lassen.

Weitere Informationen online

Die Wasserwerke Zwickau haben zu diesem Thema ausführliche Informationen, technische Erläuterungen und praktische Hinweise zusammengestellt. Der vollständige Beitrag steht auf der Homepage der Wasserwerke zur Verfügung. Dort finden Interessierte auch weiterführende Informationen zur Rückstauebene, zu geeigneten Sicherungssystemen und zu den rechtlichen Anforderungen.

Weitere Informationen unter:

https://www.wasserwerke-zwickau.de/hausanschluesse/rueckstausicherung/

Unter www.wasserwerke-zwickau.de -> „Kundenservice“ -> Download-Bereich -> „Flyer und Infoblätter“ sind diese Informationen als Download verfügbar. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Kundenbetreuung unter der Telefonnummer 0375 533-440.

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